MASSNAHME
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof durch die Bereitstellung eines elektronischen Mediums, mit dem Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof in rechtskonformer elektronischer Form möglich sind
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
0%
Zielzustand
90%
Erläuterung der Entwicklung
Das Projekt »Elektronischer Rechtsverkehr – ERV« wird gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsgericht abgewickelt. Im Jahr 2013 hat es einerseits bei der Abstimmung aber auch andererseits bei der Auswahl des Kommunikationskanals (ELAK im Bund) Verzögerungen bei der Umsetzung gegeben, sodass erst im 4. Quartal 2013 die Entscheidung zur Realisierung gefallen ist. Die Beauftragung der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG) erfolgte Ende 2013. Im 3. Quartal 2014 sollte nach Auskunft der BRZG die erste Ausbaustufe produktiv gestellt werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2014
Berechnungsmethode
Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende