MASSNAHME
Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes.
Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine legistische Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden Vorschläge an die für die legistische Umsetzung zuständige Stelle übermittelt.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Eine vom Budgetpfad nachhaltig abweichende Entwicklung wird frühzeitig erkannt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Eine abweichende Entwicklung wurde frühzeitig erkannt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ist im Rahmen des Budgetcontrollings möglich
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Eine vom Budgetpfad nachhaltig abweichende Entwicklung wird frühzeitig erkannt
Erläuterung der Entwicklung
Im Zuge des Budgetcontrollings wurden allfällige Abweichungen frühzeitig erkannt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Die Ursachen sind zweifelsfrei identifiziert und analysiert. Dies erfolgt mittels spezifischer Indikatoren (z. B. Pflegegelder, Pflegegeldbezieher, Pflegegeldstufen, ...)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Ursachen wurden gemäß Meilenstein identifiziert und analysiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ist im Rahmen des Budgetcontrollings und der vorhandenen Datenbasis möglich.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Die Ursachen sind zweifelsfrei identifiziert und analysiert. Dies erfolgt mittels spezifischer Indikatoren (z. B. Pflegegelder, Pflegegeldbezieher, Pflegegeldstufen, ...)
Erläuterung der Entwicklung
Im Rahmen des Controllings wurden die Ursachen allfälliger Abweichungen identifiziert und analysiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Eine Liste von Maßnahmen inklusive einer aktuellen finanziellen Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens notwendig.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Budgetvollzug lag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Eine Liste von Maßnahmen inklusive einer aktuellen finanziellen Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor
Erläuterung der Entwicklung
Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens notwendig.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Bei Notwendigkeit sind Vorschläge an das legistisch zuständige Ressort übermittelt worden.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens notwendig.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Budgetvollzug lag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Bei Notwendigkeit sind Vorschläge an das legistisch zuständige Ressort übermittelt worden
Erläuterung der Entwicklung
Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens notwendig.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze