Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems.

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
Mehr laden (1)

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Obwohl das BMF keine materiell rechtliche Zuständigkeit für das Beamtenpensionsrecht hat, können durch zielgerichtete Empfehlungen auf Basis der absehbaren Entwicklung, die sich aus dem Budgetvollzug ergibt, Impulse zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ausgehen. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems geleistet. Durch die Aufnahme der Beamtenpensionen in die Agenden der Alterssicherungskommission (Mittel- und Langfristgutachten zu den Beamtenpensionskosten) wird zukünftig ein weiterer Beitrag zur Transparenz und zur Sicherung der Beamtenpensionen geleistet.

Beobachtung der Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder im Vergleich zum BFG. Bei signifikanter Abweichung Übermittlung von Maßnahmenvorschlägen mit besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern an das jeweils zuständige Ressort (BKA, BMASK). Aus den Indikatoren geht hervor, dass dieses Ziel 2016 zur Gänze erreicht wurde.