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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Auszahlungen für die Leistungen sind im Wesentlichen von der jährlichen Pensionsanpassung (2017: 0,8%) sowie der Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger abhängig. Der Erfolg war 2017 um 0,48% niedriger als im Bundesvoranschlag. Obwohl das BMF keine materiell-rechtliche Zuständigkeit für das Beamtenpensionsrecht hat, können durch zielgerichtete Empfehlungen auf Basis der absehbaren Entwicklung, die sich aus dem Budgetvollzug ergibt, Impulse zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ausgehen. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems geleistet. Zusätzlich wird mit dem BVA 2018 im Rahmen der Wirkungsorientierung ein Monitoring des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters eingeführt, dessen Ergebnis in weiterer Folge an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ergeht.

Im Rahmen dieses Wirkungsziels wurde die Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder laufend beobachtet. Bei einer signifikanten Abweichung wären nach einer Analyse der Ursachen Maßnahmenvorschläge mit besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern an das jeweilige Ressort ergangen. Aus den Indikatoren des Wirkungsziels geht hervor, dass der Budgetrahmen 2017 eingehalten wurde. Es war daher keine Übermittlung von Maßnahmenvorschlägen an das jeweils zuständige Ressort erforderlich.