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MASSNAHME

Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes

Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine legistische Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden Vorschläge an die für die legistische Umsetzung zuständige Stelle übermittelt

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Eine vom Budgetpfad nachhaltig abweichende Entwicklung wird frühzeitig erkannt

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Einhaltung wird im Rahmen des Budgetcontrollings überprüft

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Eine vom Budgetpfad nachhaltig abweichende Entwicklung wird frühzeitig erkannt

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Ursachen sind zweifelsfrei identifiziert und analysiert

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt. Eine Ursachenanalyse war daher nicht notwendig.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Einhaltung wird im Rahmen des Budgetcontrollings und der vorhandenen Datenbasis überprüft

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Die Ursachen sind zweifelsfrei identifiziert und analysiert. Dies erfolgt mittels spezifischer Indikatoren (z.B. Pflegegelder, Pflegegeldbezieher, Pflegegeldstufen ...)

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt. Eine Ursachenanalyse war daher nicht notwendig.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Eine Liste von Maßnahmen inklusive einer aktuellen finanziellen Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt. Eine Maßnahmenliste war daher nicht notwendig.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Budgetvollzug lag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Eine Liste von Maßnahmen inklusive einer aktuellen finanziellen Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt. Eine Maßnahmenliste war daher nicht notwendig.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Bei Notwendigkeit sind Vorschläge an das legistisch zuständige Ressort übermittelt worden

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt. Eine Übermittlung von Vorschlägen an das legistisch zuständige Ressort war daher nicht notwendig.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Budgetvollzug lag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bei Notwendigkeit sind Vorschläge an das legistisch zuständige Ressort übermittelt worden

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge des Budgetcontrollings wurden keine signifikanten Abweichungen vom Budgetpfad festgestellt. Eine Übermittlung von Vorschlägen an das legistisch zuständige Ressort war daher nicht notwendig.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze