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MASSNAHME

Stärkung der Cyber-CrimeErmittlungen und Bekämpfung der Internetkriminalität

Stärkung der Cyber-CrimeErmittlungen und Bekämpfung der Internetkriminalität (siehe Detailbudget 11.02.06 Bundeskriminalamt)

2018
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Delikte pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei Cyber-Crime (Durchschnitt 3 Jahre; mit Internetbetrug)

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

189,2

Anzahl

Zielzustand

130

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Durch die stetig steigende Anzahl an internetbasierenden Endgeräten und die verstärkte Inanspruchnahme von Online-Verkaufsplattformen steigt ebenso die Anzahl an potentiellen Opfern; dabei handelt es sich um eine weltweit zu beobachtende Entwicklung, von der sich Österreich national nicht abkoppeln kann. Der Bereich der Cyber-Kriminalität hat laufend hohe Zuwächse zu verzeichnen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

116


Quelle

Kriminalstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl der Delikte pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei Cyber-Crime (Durchschnitt 3 Jahre; mit Internetbetrug)

Kennzahl: Aufklärungsquote bei CyberCrime Delikten (Durchschnitt 3 Jahre; mit Internetbetrug)

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

38,1

%

Zielzustand

38,7

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel bei der Aufklärungsquote bei bei Cybercrime – Delikten konnte im Durchschnitt von drei Jahren erreicht werden, die Aufklärungsquote liegt trotz rasantem Anstieg der Deliktzahlen auf konstant hohem Niveau.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

37,5


Quelle

Kriminalstatistik

Berechnungsmethode

Aufklärungsquote bei CyberCrime Delikten (Durchschnitt 3 Jahre; mit Internetbetrug)

Meilenstein: Cybercrimespezialisten in den Regionen

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

90% der Regionen sind mit ausgebildeten Cybercrimespezialisten ausgestattet; die Fertigstellung des 1. Updatemoduls erfolgt 2019.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

90% der Regionen sind mit ausgebildeten Cybercrimespezialisten ausgestattet

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

>90 % der Regionen sind mit ausgebildeten Cybercrimespezialisten ausgestattet

Erläuterung der Entwicklung

Der Abschluss des ersten Updatemoduls musste aus Kapazitätsgründen auf das Jahr 2019 verschoben werden – Meilenstein 3 von 6 wurde demnach erreicht. Dennoch sind 90 % der Regionen mit ausgebildeten Cybercrimespezialisten ausgestattet, die laufend weitergebildet werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht