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WIRKUNGSZIEL

Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpfen

Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpfen

2018
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Kriminalitätsentwicklung verläuft immer dynamischer, mit einer zunehmenden einfacheren Vernetzung und Kommunikation unter Kriminellen verlagern bzw. verändern sich Betätigungsfelder in immer kürzeren Intervallen. Kriminalität entwickelt sich global, über Landesgrenzen hinaus. Dies erfordert flexible Gegenstrategien. Neben den klassischen Herausforderungen der Massenkriminalität, der Gewalt gegen Leib und Leben und der Eigentumskriminalität, sind Phänomene wie Cyber- und Wirtschaftskriminalität konsequent zu bekämpfen. Durch den raschen technologischen Fortschritt hat das Bedrohungspotential in diesem Bereich eine steigende Tendenz.

Die Zahl der Straftaten im Bereich der Internetkriminalität betrug 2018 insgesamt 19.627, das ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 16,8 %, die Kriminalität verlagert sich zunehmend in den Cyberraum. Das Angebot an virtuellen Währungen, die ohne Einbindung von Kreditinstituten gehandelt werden trägt ebenfalls dazu bei. Aufgrund der rasant wachsenden digitalen Vernetzung zwischen Menschen, Maschinen („Internet der Dinge“) und Organisationen steigt die Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Abhängigkeit macht unsere Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft verletzbarer gegenüber Cyber-Angriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Deren Professionalisierung u.a. im Rahmen der technischen Weiterentwicklung von diversen Schadsoftwares nimmt zu.

Die Entwicklung der Kriminalität in Österreich kann anhand von Zahlen der Kriminalstatistik beobachtet werden. 2018 gab es erstmalig seit der Einführung der elektronischen Erfassung der Anzeigen deutlich weniger als 500.000 angezeigte Delikte, ein Rückgang um 7,4 % im Vergleich zu 2017 – im Bereich der Eigentumskriminalität waren es sogar 12 %. Die Polizei klärte 2018 mehr als jede zweite angezeigte Straftat. Mit 52,5 % konnte 2018 die bereits sehr hohe Aufklärungsquote von 2017 weiter verbessert werden. Seit dem Jahr 2010 liegt diese konstant über 40 %.
Die Täterstruktur setzt sich zum größten Teil aus der Altersgruppe der 25- bis 39-Jährigen zusammen, gefolgt von den Über-40-Jährigen. Insgesamt konnten 2018 288.414 Tatverdächtige ausgeforscht werden. Das ist im Vergleich zu 2017 ein Plus von 6,6 %. Bei 60 % der Tatverdächtigen handelt es sich um inländische Personen und bei 40 % um Fremde. Im Vergleich zu 2017 ist der Anteil der Fremden von 39,1 um 0,9 %-Punkte gestiegen.

Wirksame Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität sind der Schlüssel zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Österreich. Kriminalität verändert sich laufend und erfordert flexible Gegenstrategien. Massenkriminalität, Gewalt- und Eigentumskriminalität und insbesondere Phänomene wie Computer-, Netzwerk- und Wirtschaftskriminalität werden konsequent bekämpft. Die Verwendung neuer Medien und Technologien auf allen Ebenen ist dabei Garant für eine zeitgemäße, nachhaltige und wirkungsorientierte Polizeiarbeit.

Analog zu den Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik haben sich die Kennzahlen des Wirkungsziels sehr positiv entwickelt. Die Gesamtkriminalität pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre zeigt mit 5.944 Anzeigen den niedrigsten Wert seit 2013. Darüber hinaus verzeichnet die Aufklärungsquote im Durchschnitt der letzten fünf Jahre einen kontinuierlichen Anstieg und liegt nunmehr bei 47 %, dem höchsten Wert seit 2013. Abgerundet wird das Bild von einem enorm hohen Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei, wo mit rund 91 % ein neuer Höchstwert erreicht wurde.

Zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung werden vor allem in den Hauptkriminalitätsfeldern, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Cyber-Kriminalität, Eigentumsschutz, illegale Migration bzw. Schlepperei und Korruptionsprävention Maßnahmen zur Stärkung der präventiven und repressiven Mechanismen gesetzt. Der Bereich Gewaltprävention wird unter Wirkungsziel 3 näher erläutert.
Die Bekämpfung der Eigentumskriminalität insbesondere der Wohnungs- und Wohnhauseinbrüche wurde konsequent weiterverfolgt. Die Qualität der Tatortarbeit konnte weiter verbessert werden – 36,2 % der daktyloskopischen Spuren bei Eigentumskriminalität mit verstärkter Eingriffsintensität waren für eine Zuordnung brauchbar. Bei den nationalen Treffern in nationalen und internationalen biometrischen Datenbanken wurden im Jahr 2018 insgesamt 6.900 Treffer erzielt. Dieser Standard soll gehalten werden durch Investitionen in technische Ausrüstung, Forschung & Entwicklung und internationale Zusammenarbeit.
Die Initiative GEMEINSAM.SICHER hat den Fokus auf Bürgerbeteiligung und gemeinsamer Problemlösung. Im Sinne einer Präventions- und Informationsarbeit wurden 2018 im Bereich Eigentumskriminalität 18.946 Präventionsveranstaltungen bzw. –gespräche geführt. Die ergriffenen Maßnahmen zur Polizeipräsenz, Prävention und Tatortarbeit zeigen Wirkung: Die Zahl der Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser ist gegenüber dem Jahr 2017 um 17,1 % gesunken. Die Aufklärungsquote beträgt 18,4 % (+3,9%).

Auch der Bereich Korruptionsprävention mit dem Ziel Netzwerke für organisierte und schwere Kriminalität frühzeitig zu schwächen, wird fokussiert. 2018 wurden 76,6 % der Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption abgeschlossen, diese machten einen geringen Anteil an der Gesamtkriminalität von 0,28 % aus.

Cybercrime ist ein globales Phänomen und kein Land kann sich von diesen weltweiten Entwicklungen abschirmen. Neue Technologien eröffnen dabei für Kriminelle weitere Angriffsziele. Im Bereich der Kennzahlen zu Cyber-Kriminalität ist erneut ein Anstieg der Anzeigen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt von drei Jahren (2018: +22,9 %) zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote im Durchschnitt von drei Jahren ist mit 38,1 % relativ hoch, das Ziel konnte erreicht werden. Insgesamt sind in diesem Bereich die höchsten Steigerungsraten zu verzeichnen – vor allem durch die Verlagerung klassischer Deliktsformen von der analogen in die digitale Welt. Die Digitalisierung bietet einerseits sehr viele Vorteile für die Bevölkerung, eröffnet andererseits den Tätern auch vielseitige Möglichkeiten.
Das Bundeskriminalamt reagierte darauf mit dem Ausbau des Cybercrime-Competence- Centers (C4) sowie mit umfassenden Schulungsmaßnahmen von Ermittlern in diesem Deliktsbereich. Die Sonderkommission „Clavis“ bearbeitete erfolgreich zentral und operativ sämtliche „Ransomware“-Delikte. Mobile Forensik, Multimedia-Forensik und Kfz-Forensik ergänzen und erweitern die Kompetenzen des C4 im Bereich der digitalen Beweissicherung. Darüber hinaus werden Schutz- und Ermittlungsmöglichkeiten in Hard- und Softwarebereichen erforscht und entwickelt.

Kriminalitätsphänomene zeichnen sich durch eine verstärkte internationale Komponente aus. Neben internationaler Vernetzung im Bereich Sicherheit ist auch eine gemeinsame, vor allem intereuropäische Kriminalitätsbekämpfung ein wichtiges Ziel. Das Auslandsengagement des BMI wird verstärkt verfolgt – die Entsendung von BeamtInnen im Rahmen von FRONTEX, Grenzschutz, multilateralen Streifen betrug 2018 26.488 Einsatztage. Das Ziel konnte deshalb nicht ganz erreicht werden, da aufgrund der Ergebnisse der von der EU durchgeführten Auswahlverfahren für Einsätze laut Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland die Sollstände nicht in Anspruch genommen wurden.