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MASSNAHME

Bekämpfung von Korruption (siehe Detailbudget 11.04.02 Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung)

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,28

%

Zielzustand

0,25

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der Korruptionsfälle an der Gesamtkriminalität liegt weiterhin auf einem niedrigen Niveau von 0,28 %, was einen leichten Rückgang gegenüber 2017 bedeutet. Der Zielwert konnte überwiegend erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

0,2


Quelle

Kriminalstatistik

Berechnungsmethode

Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität

Kennzahl: Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

76,6

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption betrug 76,6 %, das Ziel wurde erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

72


Quelle

Administrative Aufzeichnungen Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention (BAK)

Berechnungsmethode

Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption