MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Entwicklung von Modulen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
7Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die bereits bis 2017 im Rahmen der Strategischen Initiative Justiz 3.0 entwickelten fünf Module (elektronischen Integrationsportal, Aktensystem, Taskmanagementsystem, Organisationsdaten/Rollen- und Rechteverwaltung und elektronische Akteneinsicht) konnten im letzten Jahr um Cognitive Services und PDF-Services erweitert werden, sodass mit Stand 2018 insgesamt sieben Module bestehen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
10
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung