MASSNAHME
Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen
Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen (Betrugsbekämpfung)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kontrollierte Betriebe auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
28.270Anzahl
Zielzustand
27.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Zielwert wurde erreicht und die Anzahl der finanzpolizeilichen Kontrollen stieg um 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Dabei gingen die Glückspielkontrollen bundesweit um 26,9 % auf 953 Kontrollen zurück. Gleichzeitig wurden mehr als doppelt so viele Fälle im Bereich der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (1.808 Fälle) verbucht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
30.439
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Anzahl der finanzpolizeilichen Kontrollen gesamt (inkl. Glücksspielkontrollen)