MASSNAHME
Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll
Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Außenprüfungshandlungen mit Gewichtung auf Betriebsprüfungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
72.942Fälle
Zielzustand
72.000Fälle
Erläuterung der Entwicklung
Der Zielwert wurde bereits an die vorhandenen Personalressourcen angepasst und entsprechend der Zielplanung erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
77.486
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Anzahl Außenprüfungsmaßnahmen
Kennzahl: Erledigte Prüfungen Zoll
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
907Anzahl
Zielzustand
1.100Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Rückgang der Anzahl der geprüften Sachbereiche lässt sich auf die Fokussierung risikoorientierter und daher auch ressourcenintensiverer Prüffälle zurückführen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
1.102
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Erledigte Prüfungen je Sachbereich