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MASSNAHME

Erhöhung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Erhöhung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wobei ein Voll-DBA ein DBA sein kann, das einen bisher abkommenslosen Zustand ändert oder ein DBA, das ein altes, bisher bestehendes DBA zur Gänze ablösen soll

2018
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Voll-DBA pro Jahr

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

3 Voll-DBA im Jahr 2018

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Voll-DBA Island, TIEA (Tax Information Exchange Agreement) Mauritius

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

2 Voll-DBA im Jahr 2018

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2018 sind drei vollinhaltliche Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten (Israel, Japan und Kosovo).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig