MASSNAHME
Erhöhung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Erhöhung der Anzahl der jährlichen Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wobei ein Voll-DBA ein DBA sein kann, das einen bisher abkommenslosen Zustand ändert oder ein DBA, das ein altes, bisher bestehendes DBA zur Gänze ablösen soll
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Voll-DBA pro Jahr
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
3 Voll-DBA im Jahr 2018
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Voll-DBA Island, TIEA (Tax Information Exchange Agreement) Mauritius
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
2 Voll-DBA im Jahr 2018
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2018 sind drei vollinhaltliche Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten (Israel, Japan und Kosovo).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig