MASSNAHME
Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)
Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ein diesbezüglicher Entwurf wird seitens des BMF erarbeitet
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Arbeiten zu Teilen des EStG neu sind bereits erfolgt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es wurden maßgebliche Vorarbeiten auf technischer Ebene geleistet
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Weitgehende Erstellung eines Entwurfs für ein neues EStG für eine Begutachtung Anfang 2019 laut Regierungsprogramm
Erläuterung der Entwicklung
Der politische Auftrag für ein neues EStG wurde durch den MRV 55/15 vom 01. Mai 2019 erteilt und im Zuge der Arbeiten zur Steuerreform „Entlastung Österreich“ wurden auch bereits die ersten technischen Maßnahmen gesetzt. Aufgrund der Neuwahl des Nationalrates im September 2019 ergeben sich neue zeitliche Ziele für die Erstellung und Implementierung des Einkommensteuergesetzes (EStG)-Neu.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise