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MASSNAHME

Berücksichtigung genderspezifischer Themen beim EStG neu

Berücksichtigung genderspezifischer Themen beim EStG neu

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Gleichstellungsrelevante Themen werden beim EStG neu berücksichtigt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Berücksichtigung genderspezifischer Themen bei der Steuerreform 2016

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Themen beim EStG neu

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge der Steuerreform „Entlastung Österreich“, welche ab 1.1.2020 stufenweise in Kraft treten hätte sollen, wurden bereits gleichstellungsrelevante Themen berücksichtigt.
Im Zuge der geplanten Neukodifikation des EStG, aber auch im Rahmen von „Entlastung Österreich“ wurden insbesondere mögliche Erwerbsschwellen und negative Arbeitsanreize geprüft bzw. bereits deren Abbau initiiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze