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MASSNAHME

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete der Sektion V des Bundeskanzleramts

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung des Arbeitsplatzes im Rahmen der Sektion V des Bundeskanzleramts

2018
Massnahme überplanmäßig erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Beibehaltung der Quote von 12 Telearbeitsplätzen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

15

Anzahl

Zielzustand

13

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund des erleichteren Zugangs zu Telearbeitsplätzen innerhalb des Bundeskanzleramts konnte der angestrebte Zielwert übertroffen werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

13


Quelle

Personaladministration

Berechnungsmethode

Zählung der Telearbeitsplätze