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WIRKUNGSZIEL

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2018
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Kernthema der Österreichischen Familienpolitik. Anliegen der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit zu verbessern, den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen und die partnerschaftliche Gestaltung des Familienlebens zu fördern.
Wie gut Familie und Beruf vereinbar sind, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab – etwa von Familienleistungen wie dem Kinderbetreuungsgeld mit seinen verschiedenen Bezugsvarianten oder einem bedarfsgerechten Angebot an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Tageseltern, das mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar ist. Darüber hinaus hat auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt Einfluss darauf, wie Vereinbarkeit in der Praxis umgesetzt wird.

Das gegenständliche Wirkungsziel wurde – soweit es die Kennzahlen zur Kinderbildung und -Betreuung betrifft – auch 2018 in Zusammenarbeit mit dem BMF (UG 44) umgesetzt. Für die vorliegende Evaluierung erfolgte wie auch in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit dem BMF (UG44).

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde gesamt gesehen verbessert – die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld ist zwar bei einzelnen Pauschalvarianten etwas niedriger als erwartet, was jedoch auf Schwankungsbreiten im längerfristigen Vergleich zurückgeführt wird und vermutlich auch von Arbeitsbedingungen abhängt, aber insgesamt, bei Einbeziehung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld steigt.

Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen ist seit Beginn der Mitfinanzierung des Bundes (2008) um 15 Prozentpunkte gestiegen. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der gleichaltrigen Wohnbevölkerung seit 2016 hat sich die jährliche Erhöhung der Betreuungsquote verlangsamt, weshalb trotz deutlichem Anstieg der Zahl der betreuten Kinder der prognostizierte Zielwert nicht erreicht werden konnte. Da die Betreuungsquote außerdem nur die tatsächlich betreuten Kinder erfasst (freie Plätze in Einrichtungen bleiben bei der Berechnung außer Betracht), hängt diese Zahl nicht nur vom Angebot an Betreuungsplätzen, sondern auch von der Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme derselben ab. Auch die Ausweitung der Öffnungszeiten in Richtung einem mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbarendem Umfang hat Erfolge erzielt, wenn auch nicht im angestrebten Ausmaß, weil auch bei diesen Kennzahlen sich die Zunahme im Vergleich zum Beginn der Ausbauinitiative verlangsamt hat.

Das Wirkungsziel „Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist als Gleichstellungsziel ausgewiesen. Die relevanten Kennzahlen sind mit jenen der BKA-Sektion Frauen, dem BMF, dem BMVRDJ, dem VfGH und dem VwGH in einem Cluster zusammengefasst. Die Koordination erfolgt über das BKA, Sektion Familien und Jugend. Die Darstellung erfolgt in einem eigenen Bericht.