MASSNAHME
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete der Sektion V des Bundeskanzleramts
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung des Arbeitsplatzes im Rahmen der Sektion V des Bundeskanzleramts
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Beibehaltung der Quote von 12 Telearbeitsplätzen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
15Anzahl
Zielzustand
13Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund des erleichteren Zugangs zu Telearbeitsplätzen innerhalb des Bundeskanzleramts konnte der angestrebte Zielwert übertroffen werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
13
Quelle
Personaladministration
Berechnungsmethode
Zählung der Telearbeitsplätze