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WIRKUNGSZIEL

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Kinderbetreuungsgeld mit seinen verschiedenen Bezugsvarianten zählt zu den maßgeblichen Rahmenbedingungen, die es Eltern erleichtern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eine weitere unabdingbare Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Tageseltern, das mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar ist.

Das Wirkungsziel wurde – soweit es die Kennzahlen zur Kinderbildung und -Betreuung betrifft – auch 2017 in Zusammenarbeit mit dem BMF (UG 44) umgesetzt. Für die vorliegende Evaluierung erfolgte wie auch in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit dem BMF (UG44).

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde gesamt gesehen verbessert – die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld ist zwar bei einzelnen Pauschalvarianten etwas niedriger als erwartet, was jedoch auf Schwankungsbreiten im längerfristigen Vergleich zurückgeführt wird und vermutlich auch von Arbeitsbedingungen abhängt, aber insgesamt, bei Einbeziehung des einkommensabhängigen KBG steigt.

Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen ist seit Beginn der Mitfinanzierung des Bundes (2008) um 14,6 Prozentpunkte gestiegen. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der gleichaltrigen Wohnbevölkerung in den Jahren 2016 und 2017 hat sich die jährliche Erhöhung der Betreuungsquote verlangsamt, weshalb trotz deutlichem Anstieg der Zahl der betreuten Kinder der prognostizierte Zielwert nicht erreicht werden konnte. Da die Betreuungsquote außerdem nur die tatsächlich betreuten Kinder erfasst (freie Plätze in Einrichtungen bleiben bei der Berechnung außer Betracht), hängt diese Zahl nicht nur vom Angebot an Betreuungsplätzen, sondern auch von der Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme derselben ab. auch die Ausweitung der Öffnungszeiten in Richtung einem mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbarendem Umfang hat Erfolge erzielt, wenn auch nicht im angestrebten Ausmaß.

Das Wirkungsziel „Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist als Gleichstellungsziel ausgewiesen. Die relevanten Kennzahlen sind mit jenen der BKA-Sektion Frauen, dem BMF, dem BMVRDJ, dem VfGH und dem VwGH in einem Cluster zusammengefasst. Die Koordination erfolgt über das BKA, Sektion Familien und Jugend. Die Darstellung erfolgt in einem eigenen Bericht.