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WIRKUNGSZIEL

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2019
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit Beginn der Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau des Kinderbildungs- und
-betreuungsangebots hat sich die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bis 2019 mehr als verdoppelt. (Wert 2019: 30,1 %). Weiters wurden die Öffnungszeiten insbesondere für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen deutlich verlängert. So besuchten 2019 mit 46,8 % ein mehr als doppelt so hoher Anteil an Kindern dieser Altersgruppe VIF-konforme Einrichtungen als 10 Jahre zuvor. 2019 reduzierte sich der Anteil der Kinder in VIF-konformen Einrichtungen bei den unter 3-Jährigen geringfügig während der Anteil bei den 3- bis 6-Jährigen um 2,5 Prozentpunkte gestiegen ist. Gleichzeitig ist die Teilzeitquote stabil geblieben (gesamt Rückgang um 0,1 Prozentpunkt; Frauen: Zuwachs: 0,2 Prozentpunkte). Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung der Kennzahlen konnten die Zielzustände im Bereich der Kinderbildung und –betreuung nicht erreicht werden. Zur Gänze erreicht wurden die Ziele hingegen hinsichtlich der Wiedereinstiegsrate. Zur Beurteilung der Väterbeteiligung seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldkontos für Geburten ab 1. März 2017 liegen noch nicht alle erforderlichen Daten vor.