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MASSNAHME

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung des Arbeitsplatzes

2019
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Beibehaltung der Quote von 13 Telearbeitsplätzen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

22

Anzahl

Zielzustand

13

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, wurden auf Antrag mehr Telearbeitsplätze genehmigt, als ursprünglich angenommen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

13


Quelle

Personaladministration des Bundeskanzleramts

Berechnungsmethode

Zählung der Telearbeitsplätze der ehemaligen Sektion V des Bundeskanzleramts