Vorhaben
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 zur Verbesserung der Bildungschancen
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen den Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -552.500
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes
Beschreibung des Ziels
Elementarpädagogische Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, die individuellen Fähigkeiten und Talente der Kinder ganzheitlich zu fördern und sie insbesondere kindgerecht für den Übertritt in die Schule und für die gesamte weitere Bildungslaufbahn zu befähigen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Elementare Bildungseinrichtungen sollen als erste Bildungsinstitutionen gesellschaftlich anerkannt werden.
Ausgangszustand 2018:
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung in elementaren Einrichtungen wird im gesellschaftlichen Kontext nicht ausreichend anerkannt und bedarf einer weiteren Stärkung im Sinne einer Anerkennung als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes.
Zielzustand 2023:
Mit der gegenständlichen Vereinbarung soll das Bewusstsein des Bildungsaspektes im Sinne einer ganzheitlichen Förderung und Entwicklung des Kindes, die durch den Besuch von elementaren Bildungseinrichtung unterstützt wird, verstärkt werden.
Istzustand 2023:
Seit September 2020 arbeiten Bund und Länder im Rahmen des Beirats für Elementarpädagogik gemeinsam u.a. daran, die Rahmenbedingungen im Berufsfeld zu verbessern und die Bedeutung des Berufsfelds in der Gesellschaft anzuheben. Überdies arbeitet das BMBWF im Rahmen eines TSI-Projekts seit 2022 gemeinsam mit den wichtigsten Stakeholdern in diesem Bereich an der Verbesserung des gesellschaftlichen Narratives. Das BMBWF hat zuletzt im November 2023 die erfolgreiche Initiative "Klasse Job" auf den Bereich der Elementarpädagogik erweitert. Mithilfe von Testimonials sollen die Ausbildungswege für den elementaren Bildungsbereich als auch das Berufsfeld als Ganzes beworben werden und somit das Ansehen der Berufsgruppe in der Bevölkerung gesteigert werden. Die angeführte INTEGRAL-Umfrage zeigt auf, dass die Bildungsvermittlung in elementaren Bildungseinrichtungen einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft einnimmt und die Wichtigkeit des Themas nach einem Corona-bedingten Knick erneut an Bedeutung gewonnen hat und 2022 wieder auf dem sehr hohen Niveau von 2020 lag. 49% hielten den Einfluss frühkindlicher Bildung auf die Gehirnentwicklung für sehr hoch, weitere 36% für eher hoch.
Datenquelle:
www.klassejob.at; https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep.html; https://www.integral.co.at/media-center/presse/bevoelkerung-schaetzt-die-bedeutung-fruehkind
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter
Beschreibung des Ziels
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird von Paaren in der Familiengründungsphase gefordert und es ist die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Für Gemeinden ist Vereinbarkeitspolitik ein Standortfaktor. Neben entsprechenden Rahmenbedingungen im Arbeits- und Sozialrecht sowie in der Arbeitswelt ist die Bereitstellung eines qualitativen, bedarfsgerechten Kinderbildungs- und -betreuungsangebots, das einen Wiedereinstieg nach der Karenz – unabhängig von deren Dauer – ermöglicht, eine unabdingbare Voraussetzung.
Zu starre Betreuungsarrangements in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen beeinträchtigen zudem Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern und auch ihre Wahlfreiheit. Deshalb sollen die Träger geeigneter elementarer Bildungseinrichtungen flexible Betreuungszeitmodelle erstellen oder diese weiterentwickeln. Anstelle der traditionellen Betreuungszeiten halbtags, halbtags mit Mittagstisch oder ganztags sollen abgestufte Betreuungszeitmodelle zB 6 Stunden, 8 Stunden, 10 Stunden täglich treten. Dadurch können Familien bedarfsgerechte Angebote wählen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Unter dreijährige Kinder in VIF-konformen elementaren Bildungseinrichtungen (KGJ 2021/2022) [%]
Istwert
59,8%
Zielzustand
66,0%
Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.
Drei- bis Sechsjährige in VIF-konformen elementaren Bildungseinrichtungen (KGJ 2021/2022) [%]
Istwert
49,3%
Zielzustand
50,0%
Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.
Ziel 3: Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist
Beschreibung des Ziels
Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für unter Dreijährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die Drei- bis Sechsjährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten nach dem Gütesiegel für „Ausbildungslehrgänge zur Tagesmutter/-vater“ des Bundeskanzleramtes, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen, inklusive Tageseltern (KGJ 2021/2022) [%]
Istwert
31,2%
Zielzustand
33,0%
Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.
Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen, inklusive Betreuung durch Tageseltern (KGJ 2021/2022) [%]
Istwert
95,0%
Zielzustand
97,0%
Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.
Ziel 4: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
Beschreibung des Ziels
Sicherstellung des einjährig beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs an geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen zur gezielten Vorbereitung auf den Übergang in die Schule.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Beitragsfreier, verpflichtender Besuch einer geeigneten elementaren Bildungseinrichtung im letzten Jahr vor der Schulpflicht
Ausgangszustand 2018:
Mit dem Kindergartenjahr 2017/18 endet die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen.
Zielzustand 2023:
Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021/22.
Istzustand 2023:
Die Fördermaßnahmen für das verpflichtende beitragsfreie letzte Kindergartenjahr wurden fortgeführt.
Datenquelle:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2021/22
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 5: Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen
Beschreibung des Ziels
Laut Kindertagesheimstatistik 2017/18 haben etwa 31,8 Prozent der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen eine andere Erstsprache als Deutsch. Aber auch Kinder mit der Erstsprache Deutsch weisen laut dem aktuellen Evaluationsbericht des Österreichischen Integrationsfonds zum Teil einen Sprachförderbedarf auf. Da 96 Prozent der Vierjährigen bereits eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, soll eine intensive Sprachförderung bereits in diesem Alter beginnen.
Dies bedeutet, dass die bestehenden Formen der frühen sprachlichen Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen im Zeitraum der Kindergartenjahr 2018/19 bis 2021/22 intensiviert und hierzu österreichweit einheitliche Sprachstandsfeststellungsinstrumente eingesetzt werden sollen. Kinder sollen durch gezielte frühe sprachliche Förderung bereits bei Schuleintritt jene Sprachkompetenzen in der Bildungssprache Deutsch aufweisen, die sie brauchen, um dem Unterricht folgen zu können. Damit wird den Kindern ein besserer Start in ihr Schulleben ermöglicht.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wirkungskennzahl der frühen sprachlichen Förderung (KGJ 2021/2022) [%]
Istwert
77,60%
Zielzustand
60,00%
Datenquelle: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2021/22, Erfolgswert KGJ 2022/23
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die unter Dreijährigen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Kinderbildungs- und -betreuungsangebote für unter Dreijährige, werden weiter ausgebaut, Öffnungszeiten flexibilisiert und verlängert und die Bildungsbedingungen werden verbessert;
Der Zweckzuschuss des Bundes kann in der Höhe von mindestens 47,125 Millionen Euro pro Jahr für den Ausbau des Bildungsangebots verwendet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Als Beitrag zum Aufwand für den beitragsfreien Besuch von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stellt der Bund jeweils 70 Millionen Euro für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Tagesmütter und -väter bieten eine gute Alternative und Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen und können flexibel auf die Bedürfnisse der Familien eingehen. Um die Qualifizierung der Tageseltern weiter voranzutreiben, werden künftig nur noch Ausbildungen finanziell unterstützt, die mit dem Gütesiegel des Bundeskanzleramtes ausgezeichnet wurden. Weiters soll die Anstellung von Tagesmütter/-vätern forciert werden, da die Begleitung und Beratung durch Anstellungsträger zur Qualitätssicherung beiträgt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Verbesserung der Betreuungsqualität sollen mit der Bund-Länder-Vereinbarung Mittel für die Verbesserung des Kind-Fachkraft-Schlüssels auf 1 : 4 bei unter Dreijährigen und 1:10 bei Drei- bis Sechsjährigen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Ermöglichung einer erforderlichen barrierefreien Nutzung der Einrichtungen können Zuschüsse für Investitionen in der Höhe von 30.000 Euro für jede vorhandene oder zu bildende Gruppe verwendet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anwendung einheitlicher Feststellungsinstrumente und Beobachtungszeiträume.
Eine gezielte Sprachförderung mit Fokus auf die Sprachkompetenzen bei Schuleintritt soll jedenfalls ab dem Alter von vier Jahren durchgeführt werden. Die Feststellung eines Sprachförderbedarfs soll durch die Fachkräfte in den geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen anhand eines einheitlichen, standardisierten Beobachtungsbogens für Deutsch als Erstsprache und Deutsch als Zweitsprache erfolgen. Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 steht hierzu der bereits durch das BIFIE in Entwicklung befindliche bundesweit einheitliche Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK kompakt) oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK-DaZ kompakt) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die weiterentwickelte und auf die wesentlichen Indikatoren verschlankte Form des bisherigen BESK 2.0 bzw. BESK-DaZ 2.0.
Damit der Einsatz des neuen Beobachtungsbogens bestmöglich vorbereitet werden kann, gilt für das Kindergartenjahr 2018/19 eine Übergangsregelung. In diesem Übergangsjahr werden die Fachkräfte entsprechend auf das neue vereinfachte Instrument vorbereitet.
Die in elementaren Bildungseinrichtungen durchgeführte frühe sprachliche Förderung steht in engem Zusammenhang mit der Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schülern, da diese den außerordentlichen Status erhalten, wenn sie dem Unterricht aufgrund ihrer Sprachkenntnisse nicht ausreichend folgen können. Durch eine stärkere Verzahnung elementarpädagogischer Einrichtungen mit dem Schulwesen in der frühen sprachlichen Förderung, vor allem durch Verwendung auf einander abgestimmter Testinstrumente und durch die bereits im Schuljahr 2018/19 eingeführte Deutschförderung inklusive Deutschförderpläne insbesondere für Volksschulen, soll die Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulstufe pro Bundesland nachhaltig gesenkt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Ausbildung der Fachkräfte, die in elementarpädagogischen Einrichtungen zum Einsatz kommen, wie etwa leitendes Kindergartenpersonal oder sonstiges qualifiziertes Personal, soll verbessert werden. Dabei ist insbesondere für jenes Personal, das die frühe sprachliche Förderung durchführt, das C1-Sprachniveau verpflichtend vorzusehen sowie eine Qualifizierung entsprechend dem Lehrgang für frühe sprachliche Förderung voranzutreiben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 552,5 Mio. Euro als Zweckzuschüsse an die Länder (Transferaufwand) für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 gerechnet. Diese wurden im Sinne der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik in den jeweiligen Kindergartenjahre zur Anweisung gebracht. Auf Grundlage der nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums zu erstellenden Schlussabrechnung ergibt sich ein Verbrauch der ausbezahlten Mittel in der Höhe von 520,156 Mio. Euro. Dementsprechend waren seitens des Bundes in Summe ausbezahlte Mittel in der Höhe von 32,344 Mio. Euro im Jahr 2023 von den Ländern zurück zu fordern. Die Gründe für die nicht vollständige Ausschöpfung der Mittel sind vielfältig. Dass die COVID-19-Pandemie mit den damit verbundenen Maßnahmen in den Zeitraum der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 gefallen ist, hat sich jedenfalls nachteilig auf die Ausschöpfung ausgewirkt. Darüber hinaus hat die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage als Auswirkung der COVID-19-Pandemie, welche sich insbesondere in einem starken Anstieg der Material- und Baukosten aber auch einer faktischen Verlängerung von Beschaffungsvorgängen auswirkte, kommunale Investitionen gebremst. Um gerade diesem Umstand entgegenzuwirken und einen langfristigen Planungshorizont für Ausbaumaßnahmen auf kommunaler Ebene zu eröffnen, wurden einerseits die Laufzeit der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG verlängert und andererseits die Mittel deutlich erhöht. Mit dem Instrument des Zukunftsfonds im Rahmen des neuen Finanzausgleichs wird seitens des Bundes nochmals ein starker Impuls für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen, gesetzt.
Die Länder waren gemäß Art. 14 Abs. 1 der Vereinbarung verpflichtet einen Kofinanzierungsanteil von 52,4% aufzubringen. Gemäß der Schlussabrechnung ergibt sich ein Kofinanzierungsanteil iHv 326,7 Mio. Euro der Länder/Gemeinden und privaten Einrichtungen für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik konnte ein flächendeckender, qualitätsvoller, VIF-konformer Ausbau elementarer Bildungsplätze (Kindergärten und Kinderkrippen für unter 3-Jährige) gefördert werden. Die Sprachförderung und frühkindliche Erziehung sowie die Förderung der altersgerechten Vorbereitung auf die weitere Schullaufbahn wurden gestärkt, wodurch das Ziel, qualitätsvolle Bildung und Förderung von Anfang an für alle Kinder sicherzustellen unterstützt wurde. Auch Bildungsungerechtigkeiten wurden durch das kostenlose verpflichtende letzte Kindergartenjahr abgebaut.
Es konnte die Anzahl der 3-6 jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen seit dem KGJ 2018/19 um rd. 17.000 Kinder erhöht werden.
Es konnte die Anzahl der unter dreijährigen Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen seit dem KGJ 2018/19 um rd. 4.000 Kinder erhöht werden.
Die Anzahl der 5-jährigen Kinder in Kindertagesheimen im KGJ 2021/22 betrug gemäß Tabelle 18 der Kindertagesheimstatistik 86.440 Kinder, somit liegt eine geringe Abweichung geg. der in der WFA genannten hochgerechneten Zahl von 86.582 5-jährigen Kindern im KGJ 2021/22 vor.
Subdimension(en)
- Unbezahlte Arbeit
Durch die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG konnte eine wesentliche Steigerung von Kindern in VIF-konformen Einrichtungen erreicht werden, wodurch der Wiedereintritt der Eltern/Erziehungsberechtigten in bezahlte Arbeit unterstützt wurde.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.