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Vorhaben

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 zur Verbesserung der Bildungschancen

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen den Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22

2023
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -552.500

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Seit Beginn der Kostenbeteiligung des Bundes im Jahr 2008 wurden durch die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt mehr als 71.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Während bei der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen bereits 2009 das Barcelona-Ziel von 90 % erreicht wurde und sich die österreichweite Betreuungsquote bei rund 95 % stabilisiert hat, wurde für die Altersgruppe der unter Dreijährigen zwar eine Verdopplung der Betreuungsquote von 14 % auf 28,6 % erreicht, aber das Barcelona-Ziel von 33 % noch verfehlt. Aktuell fehlen rund 5 Prozentpunkte oder ca. 11.500 Plätze zur Zielerreichung.
Verbesserungsbedarf besteht für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen hinsichtlich der Öffnungszeiten. So sind elementare Bildungseinrichtungen zwar flächendeckend vorhanden, aber nur weniger als die Hälfte der betreuten Kinder (43,6 %) besucht Einrichtungen, deren Öffnungszeiten mit einer Vollbeschäftigung ihrer Eltern vereinbar sind (VIF-konform). 9 von 10 unter 3-Jährigen hingegen werden entweder in VIF-konformen (60,1 %) oder ganztägig geöffneten (30,7 %) Einrichtungen betreut.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, ist der Schwerpunkt der Bemühungen daher auf den Ausbau von elementaren Bildungsangeboten für Kleinkinder und die Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergartenbereich sowie die Ergänzung durch flexible Angebote von Tagesmüttern und -vätern zu legen.

Im letzten Jahr vor der Schulpflicht wird der Kindergartenbesuch weiterhin im Ausmaß von 20 Stunden beitragsfrei angeboten. Zur Finanzierung dieser Maßnahme leistete der Bund seit 2009 Zweckzuschüsse in der Höhe von 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Die Mitfinanzierung des Bundes ist derzeit bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18 befristet und soll bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021/22 verlängert werden.

Laut Kindertagesheimstatistik 2017/18 haben etwa 31,8 Prozent der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen eine andere Erstsprache als Deutsch. Aber auch Kinder mit der Erstsprache Deutsch weisen laut dem aktuellen Evaluationsbericht des Österreichischen Integrationsfonds zum Teil einen Sprachförderbedarf auf. Demzufolge haben rund zwei Drittel jener Kinder, die Sprachförderung im Kindergarten erhalten haben, weiterhin einen Förderbedarf. Die Daten im Schulbereich zeigen, dass bei knapp 18 Prozent der Kinder bei Eintritt in die Schule ein außerordentlicher Status festgestellt wird. Ein wesentlicher Teil dieser a.o.-SchülerInnen hat die Besuchspflicht absolviert.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im österreichischen Regierungsprogramm ist die qualitätsvolle Bildung und Förderung von Anfang an und für alle Kinder festgeschrieben. Durch eine Bund-Länder-Vereinbarung soll ein flächendeckender, qualitätsvoller, VIF-konformer Ausbau elementarer Bildungsplätze (Kindergärten und Kinderkrippen für unter 3-Jährige) gefördert werden. Ein Fokus wird dabei auf die Sprachförderung und frühkindliche Erziehung sowie Förderung der altersgerechten Vorbereitung auf die weitere Schullaufbahn im elementarpädagogischen Bereich gelegt.
Dadurch werden auch die EU 2020-Ziele 1, 4 und 5 unterstützt, da dadurch die Beschäftigung der Eltern und Erziehungsberechtigten gefördert wird, wodurch auch Armut und soziale Ausgrenzung verringert werden. Auch der Bildungsgrad der Bevölkerung wird nachweislich erhöht, da sich Investitionen in frühkindliche Bildung langfristig positiv auswirken. Der positive Effekt des so genannten „Return on Investment“ zeigt sich wissenschaftlich nachgewiesen, besonders ausgeprägt bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien.
Das SDG 4 – Hochwertige Bildung – wird ebenso durch die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG unterstützt, indem inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleistet wird. Die Erreichung des Subgoal 4.a („Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten“) wird durch die Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln für den Ausbau (u.a. zur Förderung der Barrierefreiheit) sowie durch einheitliche Qualitätsstandards und die verpflichtende Nutzung von pädagogischen Grundlagendokumenten unterstützt. Bildungsungerechtigkeiten werden durch das kostenlose verpflichtende letzte Kindergartenjahr abgebaut. Dies zielt auf die Erreichung des SDG Subgoal 4.2. („Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind“) ab.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes

Beschreibung des Ziels

Elementarpädagogische Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, die individuellen Fähigkeiten und Talente der Kinder ganzheitlich zu fördern und sie insbesondere kindgerecht für den Übertritt in die Schule und für die gesamte weitere Bildungslaufbahn zu befähigen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Elementare Bildungseinrichtungen sollen als erste Bildungsinstitutionen gesellschaftlich anerkannt werden.

Ausgangszustand 2018:

Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung in elementaren Einrichtungen wird im gesellschaftlichen Kontext nicht ausreichend anerkannt und bedarf einer weiteren Stärkung im Sinne einer Anerkennung als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes.

Zielzustand 2023:

Mit der gegenständlichen Vereinbarung soll das Bewusstsein des Bildungsaspektes im Sinne einer ganzheitlichen Förderung und Entwicklung des Kindes, die durch den Besuch von elementaren Bildungseinrichtung unterstützt wird, verstärkt werden.

Istzustand 2023:

Seit September 2020 arbeiten Bund und Länder im Rahmen des Beirats für Elementarpädagogik gemeinsam u.a. daran, die Rahmenbedingungen im Berufsfeld zu verbessern und die Bedeutung des Berufsfelds in der Gesellschaft anzuheben. Überdies arbeitet das BMBWF im Rahmen eines TSI-Projekts seit 2022 gemeinsam mit den wichtigsten Stakeholdern in diesem Bereich an der Verbesserung des gesellschaftlichen Narratives. Das BMBWF hat zuletzt im November 2023 die erfolgreiche Initiative "Klasse Job" auf den Bereich der Elementarpädagogik erweitert. Mithilfe von Testimonials sollen die Ausbildungswege für den elementaren Bildungsbereich als auch das Berufsfeld als Ganzes beworben werden und somit das Ansehen der Berufsgruppe in der Bevölkerung gesteigert werden. Die angeführte INTEGRAL-Umfrage zeigt auf, dass die Bildungsvermittlung in elementaren Bildungseinrichtungen einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft einnimmt und die Wichtigkeit des Themas nach einem Corona-bedingten Knick erneut an Bedeutung gewonnen hat und 2022 wieder auf dem sehr hohen Niveau von 2020 lag. 49% hielten den Einfluss frühkindlicher Bildung auf die Gehirnentwicklung für sehr hoch, weitere 36% für eher hoch.

Datenquelle:
www.klassejob.at; https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep.html; https://www.integral.co.at/media-center/presse/bevoelkerung-schaetzt-die-bedeutung-fruehkind

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter

Beschreibung des Ziels

Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird von Paaren in der Familiengründungsphase gefordert und es ist die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Für Gemeinden ist Vereinbarkeitspolitik ein Standortfaktor. Neben entsprechenden Rahmenbedingungen im Arbeits- und Sozialrecht sowie in der Arbeitswelt ist die Bereitstellung eines qualitativen, bedarfsgerechten Kinderbildungs- und -betreuungsangebots, das einen Wiedereinstieg nach der Karenz – unabhängig von deren Dauer – ermöglicht, eine unabdingbare Voraussetzung.

Zu starre Betreuungsarrangements in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen beeinträchtigen zudem Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern und auch ihre Wahlfreiheit. Deshalb sollen die Träger geeigneter elementarer Bildungseinrichtungen flexible Betreuungszeitmodelle erstellen oder diese weiterentwickeln. Anstelle der traditionellen Betreuungszeiten halbtags, halbtags mit Mittagstisch oder ganztags sollen abgestufte Betreuungszeitmodelle zB 6 Stunden, 8 Stunden, 10 Stunden täglich treten. Dadurch können Familien bedarfsgerechte Angebote wählen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unter dreijährige Kinder in VIF-konformen elementaren Bildungseinrichtungen (KGJ 2021/2022) [%]

Istwert

59,8

%

Zielzustand

66,0

%

Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.

Drei- bis Sechsjährige in VIF-konformen elementaren Bildungseinrichtungen (KGJ 2021/2022) [%]

Istwert

49,3

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.

Ziel 3: Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist

Beschreibung des Ziels

Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für unter Dreijährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die Drei- bis Sechsjährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten nach dem Gütesiegel für „Ausbildungslehrgänge zur Tagesmutter/-vater“ des Bundeskanzleramtes, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen, inklusive Tageseltern (KGJ 2021/2022) [%]

Istwert

31,2

%

Zielzustand

33,0

%

Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.

Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen, inklusive Betreuung durch Tageseltern (KGJ 2021/2022) [%]

Istwert

95,0

%

Zielzustand

97,0

%

Datenquelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2021/22. Anm.: es wurden die Daten aus dem KGJ 2021/22 herangezogen, da es sich dabei um das letzte Jahr der 15a-Vereinbarung handelt. Auch der Zielzustand bezog sich stets auf das KGJ 2021/2022, daher erscheint das Heranziehen von Daten aus dem KGJ 2022/2023 als nicht zielführend.

Ziel 4: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung

Beschreibung des Ziels

Sicherstellung des einjährig beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs an geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen zur gezielten Vorbereitung auf den Übergang in die Schule.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beitragsfreier, verpflichtender Besuch einer geeigneten elementaren Bildungseinrichtung im letzten Jahr vor der Schulpflicht

Ausgangszustand 2018:

Mit dem Kindergartenjahr 2017/18 endet die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen.

Zielzustand 2023:

Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021/22.

Istzustand 2023:

Die Fördermaßnahmen für das verpflichtende beitragsfreie letzte Kindergartenjahr wurden fortgeführt.

Datenquelle:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2021/22

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen

Beschreibung des Ziels

Laut Kindertagesheimstatistik 2017/18 haben etwa 31,8 Prozent der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen eine andere Erstsprache als Deutsch. Aber auch Kinder mit der Erstsprache Deutsch weisen laut dem aktuellen Evaluationsbericht des Österreichischen Integrationsfonds zum Teil einen Sprachförderbedarf auf. Da 96 Prozent der Vierjährigen bereits eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, soll eine intensive Sprachförderung bereits in diesem Alter beginnen.

Dies bedeutet, dass die bestehenden Formen der frühen sprachlichen Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen im Zeitraum der Kindergartenjahr 2018/19 bis 2021/22 intensiviert und hierzu österreichweit einheitliche Sprachstandsfeststellungsinstrumente eingesetzt werden sollen. Kinder sollen durch gezielte frühe sprachliche Förderung bereits bei Schuleintritt jene Sprachkompetenzen in der Bildungssprache Deutsch aufweisen, die sie brauchen, um dem Unterricht folgen zu können. Damit wird den Kindern ein besserer Start in ihr Schulleben ermöglicht.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wirkungskennzahl der frühen sprachlichen Förderung (KGJ 2021/2022) [%]

Istwert

77,60

%

Zielzustand

60,00

%

Datenquelle: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2021/22, Erfolgswert KGJ 2022/23


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die unter Dreijährigen

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Kinderbildungs- und -betreuungsangebote für unter Dreijährige, werden weiter ausgebaut, Öffnungszeiten flexibilisiert und verlängert und die Bildungsbedingungen werden verbessert;

Der Zweckzuschuss des Bundes kann in der Höhe von mindestens 47,125 Millionen Euro pro Jahr für den Ausbau des Bildungsangebots verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Als Beitrag zum Aufwand für den beitragsfreien Besuch von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stellt der Bund jeweils 70 Millionen Euro für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Tagesmütter und -väter bieten eine gute Alternative und Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen und können flexibel auf die Bedürfnisse der Familien eingehen. Um die Qualifizierung der Tageseltern weiter voranzutreiben, werden künftig nur noch Ausbildungen finanziell unterstützt, die mit dem Gütesiegel des Bundeskanzleramtes ausgezeichnet wurden. Weiters soll die Anstellung von Tagesmütter/-vätern forciert werden, da die Begleitung und Beratung durch Anstellungsträger zur Qualitätssicherung beiträgt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Verbesserung der Betreuungsqualität sollen mit der Bund-Länder-Vereinbarung Mittel für die Verbesserung des Kind-Fachkraft-Schlüssels auf 1 : 4 bei unter Dreijährigen und 1:10 bei Drei- bis Sechsjährigen zur Verfügung gestellt werden.

Zur Ermöglichung einer erforderlichen barrierefreien Nutzung der Einrichtungen können Zuschüsse für Investitionen in der Höhe von 30.000 Euro für jede vorhandene oder zu bildende Gruppe verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung

Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anwendung einheitlicher Feststellungsinstrumente und Beobachtungszeiträume.
Eine gezielte Sprachförderung mit Fokus auf die Sprachkompetenzen bei Schuleintritt soll jedenfalls ab dem Alter von vier Jahren durchgeführt werden. Die Feststellung eines Sprachförderbedarfs soll durch die Fachkräfte in den geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen anhand eines einheitlichen, standardisierten Beobachtungsbogens für Deutsch als Erstsprache und Deutsch als Zweitsprache erfolgen. Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 steht hierzu der bereits durch das BIFIE in Entwicklung befindliche bundesweit einheitliche Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK kompakt) oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK-DaZ kompakt) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die weiterentwickelte und auf die wesentlichen Indikatoren verschlankte Form des bisherigen BESK 2.0 bzw. BESK-DaZ 2.0.
Damit der Einsatz des neuen Beobachtungsbogens bestmöglich vorbereitet werden kann, gilt für das Kindergartenjahr 2018/19 eine Übergangsregelung. In diesem Übergangsjahr werden die Fachkräfte entsprechend auf das neue vereinfachte Instrument vorbereitet.

Die in elementaren Bildungseinrichtungen durchgeführte frühe sprachliche Förderung steht in engem Zusammenhang mit der Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schülern, da diese den außerordentlichen Status erhalten, wenn sie dem Unterricht aufgrund ihrer Sprachkenntnisse nicht ausreichend folgen können. Durch eine stärkere Verzahnung elementarpädagogischer Einrichtungen mit dem Schulwesen in der frühen sprachlichen Förderung, vor allem durch Verwendung auf einander abgestimmter Testinstrumente und durch die bereits im Schuljahr 2018/19 eingeführte Deutschförderung inklusive Deutschförderpläne insbesondere für Volksschulen, soll die Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulstufe pro Bundesland nachhaltig gesenkt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Ausbildung der Fachkräfte, die in elementarpädagogischen Einrichtungen zum Einsatz kommen, wie etwa leitendes Kindergartenpersonal oder sonstiges qualifiziertes Personal, soll verbessert werden. Dabei ist insbesondere für jenes Personal, das die frühe sprachliche Förderung durchführt, das C1-Sprachniveau verpflichtend vorzusehen sowie eine Qualifizierung entsprechend dem Lehrgang für frühe sprachliche Förderung voranzutreiben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-552.500

Tsd. Euro

Plan

-552.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

552.500

Tsd. Euro

Plan

552.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

552.500

Tsd. Euro

Plan

552.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-35.000

Tsd. Euro

Plan

-35.000

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Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

0

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0

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

35.000

Tsd. Euro

Plan

35.000

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Ergebnis

-142.500

Tsd. Euro

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-142.500

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Erträge

Ist

0

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

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-142.500

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-142.500

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

142.500

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142.500

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

142.500

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142.500

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Ergebnis

-90.000

Tsd. Euro

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Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

90.000

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 552,5 Mio. Euro als Zweckzuschüsse an die Länder (Transferaufwand) für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 gerechnet. Diese wurden im Sinne der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik in den jeweiligen Kindergartenjahre zur Anweisung gebracht. Auf Grundlage der nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums zu erstellenden Schlussabrechnung ergibt sich ein Verbrauch der ausbezahlten Mittel in der Höhe von 520,156 Mio. Euro. Dementsprechend waren seitens des Bundes in Summe ausbezahlte Mittel in der Höhe von 32,344 Mio. Euro im Jahr 2023 von den Ländern zurück zu fordern. Die Gründe für die nicht vollständige Ausschöpfung der Mittel sind vielfältig. Dass die COVID-19-Pandemie mit den damit verbundenen Maßnahmen in den Zeitraum der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 gefallen ist, hat sich jedenfalls nachteilig auf die Ausschöpfung ausgewirkt. Darüber hinaus hat die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage als Auswirkung der COVID-19-Pandemie, welche sich insbesondere in einem starken Anstieg der Material- und Baukosten aber auch einer faktischen Verlängerung von Beschaffungsvorgängen auswirkte, kommunale Investitionen gebremst. Um gerade diesem Umstand entgegenzuwirken und einen langfristigen Planungshorizont für Ausbaumaßnahmen auf kommunaler Ebene zu eröffnen, wurden einerseits die Laufzeit der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG verlängert und andererseits die Mittel deutlich erhöht. Mit dem Instrument des Zukunftsfonds im Rahmen des neuen Finanzausgleichs wird seitens des Bundes nochmals ein starker Impuls für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen, gesetzt.
Die Länder waren gemäß Art. 14 Abs. 1 der Vereinbarung verpflichtet einen Kofinanzierungsanteil von 52,4% aufzubringen. Gemäß der Schlussabrechnung ergibt sich ein Kofinanzierungsanteil iHv 326,7 Mio. Euro der Länder/Gemeinden und privaten Einrichtungen für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Durch die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik konnte ein flächendeckender, qualitätsvoller, VIF-konformer Ausbau elementarer Bildungsplätze (Kindergärten und Kinderkrippen für unter 3-Jährige) gefördert werden. Die Sprachförderung und frühkindliche Erziehung sowie die Förderung der altersgerechten Vorbereitung auf die weitere Schullaufbahn wurden gestärkt, wodurch das Ziel, qualitätsvolle Bildung und Förderung von Anfang an für alle Kinder sicherzustellen unterstützt wurde. Auch Bildungsungerechtigkeiten wurden durch das kostenlose verpflichtende letzte Kindergartenjahr abgebaut.
Es konnte die Anzahl der 3-6 jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen seit dem KGJ 2018/19 um rd. 17.000 Kinder erhöht werden.
Es konnte die Anzahl der unter dreijährigen Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen seit dem KGJ 2018/19 um rd. 4.000 Kinder erhöht werden.
Die Anzahl der 5-jährigen Kinder in Kindertagesheimen im KGJ 2021/22 betrug gemäß Tabelle 18 der Kindertagesheimstatistik 86.440 Kinder, somit liegt eine geringe Abweichung geg. der in der WFA genannten hochgerechneten Zahl von 86.582 5-jährigen Kindern im KGJ 2021/22 vor.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Unbezahlte Arbeit

Durch die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG konnte eine wesentliche Steigerung von Kindern in VIF-konformen Einrichtungen erreicht werden, wodurch der Wiedereintritt der Eltern/Erziehungsberechtigten in bezahlte Arbeit unterstützt wurde.

Gesamtbeurteilung

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen, was einen erfolgreichen Konsensbildungsprozess zwischen Bund und Ländern bedeutet. Insgesamt erscheinen die Maßnahmen und Zielwerte als zielführend und messbar.
Das Ziel der Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes wurde zur Gänze erreicht, da das Bewusstsein des Bildungsaspektes im Sinne einer ganzheitlichen Förderung und Entwicklung des Kindes, die durch den Besuch von elementaren Bildungseinrichtung unterstützt wird, gesellschaftlich anerkannt ist. Durch die Installierung des Beirats für Elementarpädagogik sowie die gemeinschaftliche Umsetzung des zweijährigen TSI-Projekts u.a. mit den Bundesländern, wird auch weiterhin an einer verstärkten Anerkennung und Attraktivierung des Berufsfelds gearbeitet. Zuletzt wurde 2023 die Initiative „Klasse Job“ auf den Bereich der Elementarpädagogik ausgeweitet.
Auch das Ziel der Verbesserung der Bildungschancen von Kindern durch vorschulische Bildung wurde durch die Weiterführung des beitragsfreien, verpflichtenden Besuchs von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen im letzten Kindergartenjahr zur Gänze erreicht.
Das Ziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden der Gleichstellung der Geschlechter wurde teilweise erreicht, ebenso wie das Ziel der Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist. Die Gründe hierfür liegen darin, dass im elementaren Bildungswesen viele Stakeholder involviert sind. Der Bund kann zwar Bundeszuschüsse zur Verfügung stellen, jedoch obliegt die Inanspruchnahme und der konkrete Einsatz dieser Mittel in der Hand der Länder. Die Einflussnahme des Bundes ist hierbei klar begrenzt. Daher können auch keine genauen Vorhersagen bzgl. der Erreichung der Zielwerte gemacht werden, da die Parameter fremdbestimmt sind und von externen Faktoren abhängen.
Darüber hinaus konnte ein Ausbau des Angebots sowie eine Steigerung der VIF-konformen Einrichtungen aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels zum Teil nicht umgesetzt werden. Der Fachkräftemangel wiederum hat ebenso eine Vielzahl an Ursachen. Alleine durch finanzielle Mittel der 15a-Vereinbarung können die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Elementarpädagogik nicht gelöst werden. Es bedarf eines Bündels an Maßnahmen sowie einer Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure. Daher arbeitet der Bund seit Juni 2022 gemeinsam mit den wichtigsten Stakeholdern im Rahmen eines TSI-Projekts, finanziert durch die Europäische Kommission, daran, die Rahmenbedingungen für das Personal zu verbessern, um somit langfristig die Qualität im Bereich der Elementarpädagogik zu verbessern und auch die gesellschaftliche Anerkennung für das Berufsfeld zu stärken.
In Summe wurde im Rahmen der gesamten Laufzeit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG die Ausbildung von 513 Tageseltern gefördert und im Rahmen der Schlussabrechnung mit den Ländern abgerechnet.
Weiters wurden in diesem Zeitraum 1.000 VBÄ im Bereich der Fördermaßnahme Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei unter Dreijährigen sowie bei Drei- Sechsjährigen abgerechnet. Außerdem wurden für 944 Gruppen Mittel zur Förderung der Barrierefreiheit bundesweit mit den Ländern abgerechnet.
Die Nichterreichung des Ziels der verstärkten frühen sprachlichen Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen liegt u.a. daran, dass sich die Gesellschaft durch steigende Migration sowie damit einhergehend eine wachsende Anzahl an Kindern mit anderer Erstsprache als Deutsch erhöht. Dies wurde am Ende der Laufzeit durch den Ausbruch des Krieges in der Ukraine und damit einhergehende Migration weiter verstärkt. Darüber hinaus konnten die Deutschfördermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie nicht im gewohnten Ausmaß fortgesetzt werden aufgrund vermehrter Schließungen bzw. dem Ausbleiben des Besuchs der elementaren Bildungseinrichtungen.


Verbesserungspotentiale

Da sich die Abwicklung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bewährt hat, wurde erneut für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 eine weitere Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen. Da eine längere Geltungsdauer zu noch mehr Rechtssicherheit beiträgt, wurde auch eine Verlängerung der Laufzeit beschlossen. Auch die Schwerpunkte und Ziele wurden beibehalten. Zusätzlich wurde der Bundeszuschuss auf 200 Mio. Euro erhöht und die Weiterverwendung der nicht verbrauchten Bundeszuschüsse aus der 15a-Vereinbarung Elementarpädagogik 2018/19 bis 2021/22 festgelegt, um somit eine weitere Erhöhung des Investitionsvolumens zu erreichen. Auch die Flexibilisierung der Mittelverwendung zur bedarfsgerechten regionalen Umsetzung wurde bewirkt. Zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der räumlichen Qualität in den elementaren Bildungseinrichtungen wurden ebenso eingeführt.
Ein weiteres Verbesserungspotenzial ist daher aus aktueller Sicht nicht gegeben, da bereits zahlreiche Verbesserungen im Zuge der aktuellen Vereinbarung erreicht werden konnten.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


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