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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern

2018
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eine unabdingbare Voraussetzung für gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Tageseltern, das mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar ist.
Das Wirkungsziel wurde 2018 in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt (UG 25) umgesetzt. Für die vorliegende Evaluierung erfolgte wie auch in den vergangenen Jahren eine Abstimmung zwischen dem BMF und der im BKA ansässigen Sektion, die für die UG 25 verantwortlich ist.

Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen ist seit Beginn der Mitfinanzierung des Bundes (2008) um 15 Prozentpunkte gestiegen. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der gleichaltrigen Wohnbevölkerung seit 2016 hat sich die jährliche Erhöhung der Betreuungsquote verlangsamt, weshalb trotz deutlichem Anstieg der Zahl der betreuten Kinder der prognostizierte Zielwert nicht erreicht werden konnte. Da die Betreuungsquote außerdem nur die tatsächlich betreuten Kinder erfasst (freie Plätze in Einrichtungen bleiben bei der Berechnung außer Betracht), hängt diese Zahl nicht nur vom Angebot an Betreuungsplätzen, sondern auch von der Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme derselben ab. Auch die Ausweitung der Öffnungszeiten in Richtung eines mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbarenden Umfangs hat Erfolge erzielt, wenn auch nicht im angestrebten Ausmaß, weil auch bei diesen Kennzahlen sich die Zunahme im Vergleich zum Beginn der Ausbauinitiative verlangsamt hat.
Das Wirkungsziel „Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern“ ist als Gleichstellungsziel ausgewiesen. Die relevanten Kennzahlen sind mit jenen der BKA-Sektion Frauen, dem BMVRDJ, dem VfGH und dem VwGH in einem Cluster zusammengefasst. Die Koordination erfolgt über das BKA, Sektion Familien und Jugend. Die Darstellung erfolgt in einem eigenen Bericht.