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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern.

2019
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit Beginn der Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots hat sich die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bis 2019 mehr als verdoppelt. (Wert 2019: 30,1 %). Weiters wurden die Öffnungszeiten insbesondere für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen deutlich verlängert. So besuchte 2019 mit 46,8 % immer noch ein mehr als doppelt so hoher Anteil an Kindern dieser Altersgruppe VIF-konforme Einrichtungen als 10 Jahre zuvor. 2019 reduzierte sich der Anteil der Kinder in VIF-konformen Einrichtungen bei den unter 3-Jährigen geringfügig während der Anteil bei den 3- bis 6-Jährigen um 2,5 Prozentpunkte gestiegen ist. Das Wirkungsziel „Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern“ ist als Gleichstellungsziel ausgewiesen. Die relevanten Kennzahlen sind mit jenen des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend, dem BMJ, dem VfGH und dem VwGH in einem Cluster zusammengefasst. Die Koordination erfolgt über das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend. Die Darstellung erfolgt in einem eigenen Bericht.