MASSNAHME
Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts
Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts: Universitätsräte, Organe der AQ Austria
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
51%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie deren Studien(-gängen), daher ist eine geschlechtergerechte Besetzung leitender Organe der AQ Austria von Bedeutung. in den letzten Jahren konnte hier kontinuierlich eine ungefähre Geschlechterparität gehalten werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
52,4
Quelle
AQ Austria
Berechnungsmethode
Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern
Kennzahl: Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
83,3%
Zielzustand
100%
Erläuterung der Entwicklung
Eine besondere Herausforderung ist die geschlechtergerechte Besetzung der Senate: Seit Beginn der laufenden Funktionsperiode (1. Oktober 2016) gilt bereits ein Mindestfrauenanteil von 50,0 % (eingeführt durch eine Universitätsgesetz-Novelle 2015, wo er sich für Kollegialorgane von 40 % auf 50 % erhöhte), was eine deutliche Erhöhung der Mindestfrauenanzahl für die Senate mit sich brachte, müssen doch seitdem im Falle von 18 Mitgliedern 9 Frauen, im Falle von 26 Mitgliedern 13 Frauen dem Senat angehören, um die Quote zu erfüllen. Da – vor allem aufgrund des niedrigen Frauenanteils unter Professor/innen – nicht alle Senate die gesteigerte Anforderung erfüllen konnten, sank der Anteil der quotengerecht besetzten Leitungsorgane von 2016 auf 2017. Da die Funktionsperiode auch 2018 noch läuft, konnte sich in dieser Hinsicht auch 2018 keine Verbesserung einstellen.
Im Zuge der Senatswahlen 2019 ist eine deutliche Erhöhung der Anzahl der quotengerecht besetzten Senate zu erwirken. Wesentliche Voraussetzungen dafür bilden die sukzessive Erhöhung des Frauenanteils bei Laufbahnstellen bzw. des Professorinnenanteils insbesondere in den MINT-„Kernbereichen“ Technik und Informatik, aber auch eine konsequentere Anerkennung von Beiträgen zur inneruniversitären Entwicklung im Leistungsverzeichnis betroffener Personen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2015
Ausgangspunkt der Planung
100
Quelle
BMBWF (uni:data)
Berechnungsmethode
Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte