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MASSNAHME

Quote der Unternehmen, welche den Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien (35%) erfüllen

Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien in Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMDW liegen, auf 35%.

2018
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Quote der Unternehmen, welche den Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien (35 %) erfüllen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

38,1

%

Zielzustand

35

%

Erläuterung der Entwicklung

Durch die Änderung des Bundesministeriengesetz hat sich die Anzahl der Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich des BMDW fallen, von zehn auf vier Unternehmen reduziert. Das BMDW hat in diesen vier Unternehmen im Durchschnitt die Quote von 35% erreicht. Diese liegt derzeit bei 38,1%. In zwei Unternehmen wird die Vorgabe von 35% erfüllt, ein weiteres Unternehmen, an dem das BMDW 50%-Eigentümer ist, liegt knapp unter 35% (33,3%), was im Hinblick auf die Artihmetik als Erreichen der Vorgabe anerkannt wird. Ein Unternehmen erfüllt die Quote von 25% nicht, an diesem Unternehmen ist das BMDW nur 50%-Eigentümer. Bei der Besetzung der Aufsichtsratspositionen in den Unternehmen, bei denen das BMDW Nominierungsrecht hat, achtet das BMDW – nach Maßgabe der Qualifikation – auf die Einhaltung der Zielvorgabe.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

25


Quelle

Interne Statistik des BMDW

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist