Frauen sollen vermehrt führende Positionen in Unternehmen einnehmen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich die Frauenquote in Aufsichtsräten in Unternehmen, an denen der Bund mit mehr als 50 % beteiligt ist, seit ihrer Einführung positiv entwickelt hat. Mit der Einführung der Frauenquote in Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe kommt dem Staat eine wichtige Vorbildwirkung gegenüber dem privatwirtschaftlichen Sektor zu. Neben besseren Karrierechancen für Frauen kommt dies auch der Stärkung des Wettbewerbs und somit der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich zugute. Seit 1.1.2018 gibt es nun auch eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 30 % in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das BMDW hat in seinen vier Unternehmen im Durchschnitt die Quote von 35 % erreicht. Diese liegt derzeit bei 38,1 %. In zwei Unternehmen wird die Vorgabe von 35 % erfüllt, ein weiteres Unternehmen, an dem das BMDW 50 %-Eigentümer ist, liegt knapp unter 35 % (33,3 %). Nur ein Unternehmen erfüllt die Quote von 25 % nicht, an diesem Unternehmen ist das BMDW ebenfalls nur 50 %-Eigentümer. Bei der Besetzung der Aufsichtsratspositionen in den Unternehmen, bei denen das BMDW ein Nominierungsrecht hat, ist die Einhaltung der Zielvorgabe maßgebend für das BDMW.
Die Nachfrage am Führungskräfteprogramm Zukunft.Frauen ist ungebrochen. Mit März 2019 gibt es 310 Absolventinnen, im Februar 2019 hat bereits wieder ein Durchgang begonnen, im Herbst 2019 startet der nächste Durchgang. Die wachsende Zahl an Absolventinnen von Zukunft.Frauen und qualifizierten Frauen in Aufsichtsratspositionen trägt auch zum weiteren Anstieg der Registrierungen in der Aufsichtsrätinnen-Datenbank bei. Das Potenzial an qualifizierten Frauen für Führungs- und Aufsichtsratspositionen ist damit weiter steigend und trägt damit auch zur positiven Entwicklung des Wirkungsziels bei.
Die Abstimmung erfolgt zum einen im Rahmen des Berichts zur Wirkungsorientierung (Berichtskapitel zur „Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“) im Rahmen des Themenclusters und auch im Rahmen des MRV über den Fortschrittsbericht über den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist. Dazu werden regelmäßig die anderen Ressorts eingebunden.