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KENNZAHL

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gemäß Ministerratsbeschluss vom März 2011 ist bis zum Jahr 2018 in Unternehmen, an denen der Bund zu mindestens 50 % beteiligt ist, ein Frauenanteil von 35 % in den Aufsichtsratsgremien dieser Unternehmen zu erreichen. Das BMDW hat diese Vorgabe im Jahr 2018 mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von 38,1% in den Aufsichtsratsgremien der im Beteiligungsmanagement des BMDW liegenden vier Unternehmen erreicht. Aufgrund der BMG-Novelle 2017 hat sich die Zahl der Unternehmen, in denen das BMDW die Eigentümervertretung wahrnimmt, von 10 auf 4 reduziert. Darüber hinaus ist das BMDW in 2 dieser 4 Unternehmen nicht alleiniger Eigentümervertreter des Bundes. Wo das BMDW das Nominierungsrecht für die Besetzung der Aufsichtsratspositionen hat, wird – nach Maßgabe der Qualifikation – auf die Einhaltung der Zielvorgabe geachtet.


Quelle

Interne Statistik des BMDW

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist