MASSNAHME
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2017/2018 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden weitgehend umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2018 zur Umsetzung des im Jahr 2016 für die Jahre 2017-2021 vereinbarten Bundes-Zielsteuerungsvertrags ist festgelegt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2017/2018 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags sind umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
Die im Bundesjahresarbeitsprogramm vorgesehenen relevanten Maßnahmen (48 Maßnahmen auf Bundesebene und 15 auf Landesebene) konnten auf Bundesebene mehrheitlich wie geplant gestartet, fortgeführt bzw. abgeschlossen werden. Acht Maßnahmen wurden bereits zur Gänze abgeschlossen. Weitere 35 Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung, fünf Maßnahmen konnten innerhalb der vereinbarten Fristen nicht zur Gänze umgesetzt werden. Auf Ebene der Bundesländer konnte von 15 Maßnahmen lediglich eine Maßnahme innerhalb der vereinbarten Frist nicht gänzlich umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen sind umgesetzt bzw. in Arbeit.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend