MASSNAHME
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Förderung der Erwerbstätigkeit durch das Steuerrecht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Derzeit finden Vorarbeiten zum EStG neu statt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verbesserung der positiven Erwerbsanreize durch erhöhten Kinderfreibetrag und Erhöhung des Partnerbonus, sowie durch Senkung des Eingangsteuersatzes
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Berücksichtigung positiver und negativer Erwerbsanreize beim EStG neu
Erläuterung der Entwicklung
Die neue steuerliche Familienförderung ist bereits als Vorarbeit zum EStG neu zu verstehen. Der Familienbonus Plus stellt einen positiven Erwerbsanreiz dar, geringfügige Tätigkeiten bzw. Teilzeitarbeit aufzustocken, um den Absetzbetrag zu erhalten. Da den Eltern mehr Geld für Kinderbetreuung zur Verfügung steht und ein Absetzbetrag eine höhere Hebelwirkung erzielt, wird auch eine positive Wirkung auf die Nachfrage von Arbeit bei geringen und mittleren Einkommen erwartet. Soweit sich der Familienbonus Plus beim Besserverdiener nicht voll auswirkt, wird ein positiver Effekt auf den Zweitverdiener erwartet, da durch die Ausgestaltung als Absetzbetrag die Wirkung nicht automatisch beim Besserverdiener höher ist als beim Partner. Geringverdienende AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen (vielfach Frauen) erhalten einen Kindermehrbetrag. Weitere Erwerbsanreize sollen durch eine Abgabensenkung für kleine und mittlere Einkommen gesetzt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze