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MASSNAHME

Festlegung eines zulässigen Korridors für die Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes

Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für die Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes. Damit wird einerseits das Refinanzierungsrisiko niedrig gehalten und anderseits eine gewisse Flexibilität bei der Zinssteuerung erreicht.

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Restlaufzeit - Bandbreite

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Restlaufzeit lag Ende 2018 bei 9,8 Jahren.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Restlaufzeit lag Ende 2017 bei 10,0 Jahre.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für die Restlaufzeit 2018 bei 9,6 bis 10,2.

Erläuterung der Entwicklung

Die durchschnittliche Restlaufzeit des Finanzschuldportfolios sank geringfügig von 10,0 auf 9,8 Jahre per 31.12.2018. Die Strategie, eine relativ lange Restlaufzeit beizubehalten, trägt entscheidend dazu bei das Zins- und Refinanzierungsrisiko Österreichs zu begrenzen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze