Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Vollzug Asylwesen weiter optimieren

Vollzug Asylwesen weiter optimieren (siehe Detailbudgets 18.01.01.00 Grundversorgung/ Migration und 18.01.02.00 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)

2018
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Stand der offenen Verfahren 1. Instanz per Stichtag 31.12.

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

6.826

Anzahl

Zielzustand

20.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Stand der laufenden Verfahren im BFA ist von 38.414 im Vorjahr auf 6.826 ebenfalls drastisch zurückgegangen. Der Rückstand an offenen Verfahren konnte somit vollständig abgebaut und die Verfahrensdauer damit enorm verkürzt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

63.912


Quelle

Integrierte Fremdenadministration

Berechnungsmethode

Stand der offenen Verfahren in der I. Instanz mit Stichtag 31.12.

Kennzahl: Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung bei 90% der Verfahren (in Monaten)

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

3,6

Anzahl

Zielzustand

6

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Mit 31.5.2018 wurde die Möglichkeit, dass Verfahren vor dem BFA bis zu 15 Monate andauern dürfen, beendet. Seit 1.6.2018 hat die erstinstanzliche Verfahrensdauer für einlangende Asylanträge ab dem 1.6.2018 maximal 6 Monate zu betragen. Dieses Ziel konnte überplanmäßig erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

9,1


Quelle

Integrierte Fremdenadministration

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung bei 90% der Verfahren (in Monaten)

Kennzahl: Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

50

Anzahl

Zielzustand

60

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel wurde 2018 überplanmäßig erreicht, der kontinuierliche Rückgang entlastet den Grundversorgungsbereich nachhaltig.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

96


Quelle

Betreuungsinformationssystem, Einwohnerzahlen der Statistik Austria

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner