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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug u. qualitativ hochwertiges Management bei Asyl, Fremdenwesen u. legaler Migration

2018
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Europa, und damit auch Österreich ist seit 2015 mit der Migrationskrise bzw. deren Nachwirkungen konfrontiert. Die größte Migrationskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat Österreich, als Ziel- und Transitland von Migration, vor zentrale Herausforderungen gestellt. Migration zeigt sich als komplexes und vielschichtiges Phänomen, das in den unterschiedlichen Formen der legalen Migration, der illegalen Migration sowie durch die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) wirksam wird.

Weltweit sind laut UNHCR derzeit mehr als 68,5 Millionen Menschen von Flucht und Vertreibung betroffen. Dieses Ausmaß, verursacht durch Krieg, Gewalt und Verfolgung, hat damit den höchsten jemals registrierten Stand erreicht (im Vorjahr waren es noch 65 Millionen). 25,4 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegung deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist.
Nachdem die Unruhen in Syrien seit 2011 nicht abklingen, bleibt das Land weiterhin das größte Herkunftsland von Flüchtlingen (6,3 Millionen gemäß UNHCR), gefolgt von Afghanistan und Süd-Sudan. Ein großer neuer Faktor ist hier der Süd-Sudan, wo der katastrophale Zusammenbruch der Friedensbemühungen im Juli 2016 zu einer Massenflucht führte. Weitere Herkunftsländer sind auch Somalia, Myanmar, Nigeria, Pakistan und Eritrea. Ein Großteil der Flüchtlinge lässt sich in den Nachbarländern wie Türkei, Libanon, Iran, Uganda nieder, der Migrationsdruck in diesen Ländern ist enorm. Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei ist eine wichtige politische Grundlage um den Migrationsdruck in Europa zu senken.

Nach der größten Migrationswelle in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, die mit 679.639 gezählten Fremden zwischen September und Dezember 2015 an Österreichs Grenzen ihren Höhepunkt erreichte, nahm der Andrang kontinuierlich ab, rund 50.000 Anträge auf Asyl pro Monat werden derzeit in Europa laut EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) registriert, in Österreich waren es 2018 ca. 1.100 (2017: 2.000) pro Monat mit sinkender Tendenz. Die Anzahl an Anlandungen ist zwar im Sinken begriffen, die Mittelmeerländer Griechenland, Italien und Spanien sind jedoch weiterhin stark betroffen. Laut EU-Kommission betrugen die Anlandungen in den Hotspots in Griechenland 2018 über 32.000 Personen. In Italien wiederum wurden über 46.000 Anlandungen verzeichnet, in Spanien waren es über 64.000. Zahlreiche weitere Flüchtlinge befinden sich in den nordafrikanischen Staaten Libyen, Tunesien und Ägypten. Mit der instabilen Situation in Libyen und der anhaltenden türkischen Wirtschaftskrise bleibt die Situation weiterhin kritisch.

Das BMI sorgt in den Bereichen Migration, Asyl und Staatsbürgerschaft für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management. Dazu werden insbesondere die Asylverfahren effizient und sachgerecht geführt, der Asylmissbrauch weiter zurückgedrängt und Außerlandesbringungen effizient durchgeführt.
Die Folgen durch die enormen Flüchtlingsbewegungen aus Syrien, Afghanistan, Irak und anderen Krisenregionen im Jahr 2015 für das Asylwesen konnten mittlerweile erfolgreich bewältigt werden. Ausgehend vom Rekordjahr 2015 sind die Asylanträge von 88.340 auf 24.735 im Jahr 2017 und 13.746 im Jahr 2018 deutlich gesunken. Durch einen gezielten Einsatz und eine Erhöhung der Ressourcen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) konnte die Zahl der laufenden Verfahren im Jahr 2018 auf unter 7.000 (2017: 31.500) gesenkt und damit im Vergleich zum Jahresbeginn um mehr als 2/3 reduziert werden. Die Dauer der inhaltlichen Asylverfahren von Antragstellung bis Ausstellung des Bescheids (1. Instanz) konnte dabei nachhaltig auf 3,6 Monate verkürzt werden. Im Jahr 2017 betrug diese noch 16,5 Monate.

Durch die ebenfalls sinkende Anzahl der Grundversorgten pro Jahr konnte dieser Bereich nachhaltig entlastet werden. Hier ist ein Rückgang von 81 Personen in Grundversorgung pro 10.000 Einwohner im Jahr 2017 auf 50 Personen 2018 zu verzeichnen. Dies spiegelt sich auch in der Anzahl der Asylwerber im EU-Vergleich wieder – Österreich registrierte hier ebenfalls einen klaren Rückgang in Relation zu den anderen Mitgliedstaaten (2015 Platz 4, 2018 Platz 10). Der Stand der laufenden Verfahren im BFA (ohne jene abgeschlossenen Verfahren in der Rechtsmittelfrist) ist von 31.487 mit 31.Dezember 2017 auf 6.826 ebenfalls drastisch zurückgegangen. Der Rückstand an offenen Verfahren konnte somit beim BFA fast vollständig abgebaut und die Verfahrensdauer enorm verkürzt werden.

Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Anstieg im Bereich der Außerlandesbringungen zu verzeichnen – 2018 wurden 12.611 Fremde außer Landes gebracht, das bedeutet eine Steigerung von knapp 500 Personen im Vergleich zum Jahr 2017. Davon waren 5.665 freiwillige Ausreisen, eine Steigerung um 9 % im Vergleich zu 2017. 6.946 Personen wiederum wurden zwangsweise außer Landes gebracht, was in etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht. 2018 wurden 72 Charterflüge in 17 verschiedene Drittstaaten (ohne Dublin-Überstellungen) durchgeführt.
Die Entwicklung der identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und bei diversen Behörden zeigen, dass hier weiter ein Schwerpunkt zu setzen ist. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen mit Relevanz für die Grundversorgung soll aufrecht bleiben. Eine weitere wichtige Stoßrichtung, um Asylmissbrauch erfolgreich zurückzudrängen ist es, einen möglichst geringen Anteil von laufenden Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten sicherzustellen. Der Anteil ist zwar von 2017 auf 2018 leicht gestiegen, liegt aber mit 3,4 % weiterhin im Zielkorridor.

Die Ziele in den Bereichen der Frauenquote in Reintegrationsprogrammen und den Maßnahmen für Schutz und Gleichstellung sowie Beratung und Betreuung von Frauen konnten aufgrund fehlender nationaler Fördervergaben nicht erreicht werden. Die Zielsetzung wird bei künftiger Projektauswahl verstärkt berücksichtigt, eine nationale Sonderrichtlinie ist in Erarbeitung.