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WIRKUNGSZIEL

Geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug und qualitativ hochwertiges Management in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Europa, und damit auch Österreich ist seit 2015 mit der Migrationskrise bzw. deren Nachwirkungen konfrontiert. Die größte Migrationskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat Österreich, als Ziel- und Transitland von Migration, vor zentrale Herausforderungen gestellt.

Weltweit sind laut UNHCR derzeit mehr als 65 Millionen Menschen von Flucht und Vertreibung betroffen. Dieses Ausmaß, verursacht durch Krieg, Gewalt und Verfolgung, hat damit den höchsten jemals registrierten Stand erreicht. 22,5 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge. Zahlreiche internationale Konflikte, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegung deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist.
Nachdem die Unruhen in Syrien seit 2011 nicht abklingen, bleibt das Land weiterhin das größte Herkunftsland von Flüchtlingen (6,3 Millionen gem. UNHCR), gefolgt von Afghanistan, Süd-Sudan, Myanmar und Somalia. Ein großer neuer Faktor ist hier der Süd-Sudan, wo der katastrophale Zusammenbruch der Friedensbemühungen im Juli 2016 zu einer Massenflucht führte. Weitere Herkunftsländer sind auch Nigeria, Pakistan und Eritrea. Ein Großteil der Flüchtlinge lässt sich in den Nachbarländern wie Türkei, Libanon, Iran, Uganda nieder, der Migrationsdruck in diesen Ländern ist enorm.
Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei ist eine wichtige politische Grundlage um den Migrationsdruck in Europa zu senken. Nach der größten Migrationswelle in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, die mit 679.639 gezählten Fremden zwischen September und Dezember 2015 an Österreichs Grenzen ihren Höhepunkt erreichte, nahm der Ansturm kontinuierlich ab, rund 50.000 Anträge auf Asyl pro Monat werden derzeit in Europa laut EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) registriert, in Österreich waren es 2017 ca. 2.000 pro Monat mit sinkender Tendenz. Die Anzahl an Anlandungen ist zwar im Sinken begriffen, die Mittelmeerländer Griechenland und Italien sind jedoch weiterhin stark betroffen. Zahlreiche weitere Flüchtlinge befinden sich in den nordafrikanischen Staaten Libyen, Tunesien und Ägypten.

Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben, zahlreiche Rahmenbedingungen können hier weiteren Einfluss auf die Migrationsströme haben. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen in verschiedene Blickrichtungen wie bspw. im Bereich Entwicklungshilfe, Integration oder Asyl zu treffen ist hier essentiell ebenso wie die Entwicklung einer gesamteuropäischen Asyl- und Migrationsstrategie.

Das BMI sorgt in den Bereichen Migration, Asyl und Staatsbürgerschaft für ein rechtsstaatliches und geordnetes Management. Dazu werden insbesondere die Asylverfahren effizient und sachgerecht geführt, die legale Migration effektiv gesteuert und illegale Migration hintangehalten.

Im Asylwesen ist das BMI durch die Flüchtlingsbewegungen aus Syrien, Afghanistan, Irak und anderen Krisenregionen nach wie vor sehr stark gefordert. Ausgehend vom Rekordjahr 2015 sind die Asylanträge von 88.340 auf 24.735 2017 deutlich gesunken. Im Vergleich zu den Vorjahren liegen die Werte 2017 auf dem Niveau der Jahre vor der Flüchtlingskrise. Man kann aufgrund diverser internationaler Entwicklungen und Krisenherde nicht ein erneutes Ansteigen der Antragszahlen ausschließen. Die Nachwirkungen des massiven Ansturms 2015 sind anhand der Kennzahlen im Bereich Asyl abzulesen. Als Reaktion auf die Verdreifachung der Asylanträge im Jahr 2015 gegenüber 2014 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) personell aufgestockt. 2017 wurden bereits 60.142 Asylentscheidungen getroffen. Die Zahl der offenen Verfahren wurde von knapp 64.000 zu Jahresbeginn auf 31.500 reduziert. Damit hat sich die Zahl jener Personen, die auf eine Entscheidung vor dem BFA warten, mehr als halbiert. Es wird auch in Zukunft mit einer deutlichen Reduktion der Dauer des Asylverfahrens gerechnet, die derzeit bei durchschnittlich 16,5 Monaten liegt.

Ein weiterer Schwerpunkt im Zusammenhang mit der Effizienzsteigerung des BFA war die Forcierung der Außerlandesbringungen bzw. der freiwilligen Ausreisen. Bei den zwangsweisen Außerlandesbringungen konnte eine Steigerung von knapp 42 % gegenüber dem Vorjahr erzielt werden während die freiwilligen Ausreisen im Jahr 2017 zurückgegangen sind. Nach einer Steigerung der Ausreisen um 30 % im Jahr 2016 konnte 2017 ein erneuter Anstieg von 12 % verzeichnet werden. Insgesamt erfolgten 12.121 Außerlandesbringungen, davon 57 % zwangsweise (Dublin-Überstellungen, Abschiebungen) und 43 % freiwillige Ausreisen. Es wurden 83 Charter per Flug und Bus in 18 Destinationen organisiert. Damit konnten sowohl die Zahl der Charter, als auch die Destinationen deutlich gesteigert werden und es wurde der höchste bisherige Wert seit Bestehen des BFA erreicht. Die Top-5 Nationalitäten bei Außerlandesbringungen 2017 waren Nigeria, Serbien, Irak, Afghanistan und die Russische Föderation.

Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Auf Grund der zunehmenden Mobilität und der Attraktivität Österreichs als Wirtschaft-, Bildungs- und Sozialstandort sowie als ein Staat mit hoher Lebensqualität ist unser Land Ziel zahlreicher zuwanderungswilliger Menschen. Das zeigt die Notwendigkeit einer gewissen Steuerung der Zuwanderung nach Kriterien und einer Ausrichtung auf die Bedürfnisse Österreichs und seiner BürgerInnen. Mit Einführung des kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems der »Rot-Weiß-Rot – Karte« wurde der Anteil der qualifizierten Zuwanderung gegenüber 2011 deutlich erhöht und konnte 2017 mit 5,71 % deutlich gesteigert werden. Der Anteil von »Rot-Weiß-Rot – Karte plus« InhaberInnen konnte auf hohem Niveau gehalten werden und betrug 2017 89 %. Das zeigt, dass das Modell funktioniert und qualifizierte Arbeitskräfte das Angebot annehmen. InhaberInnen einer »Rot-Weiß-Rot – Karte« erlangen diese, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate zumindest zehn Monate bzw. (seit Oktober 2017) innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.

In der Grundversorgung wird die Versorgung von AsylwerberInnen sowie sonstigen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sichergestellt. Im Rahmen der Grundversorgung werden im Sinne der Aufnahmerichtlinie (RL 2003/9/EG und deren Neufassung 2013/33/EU) alle elementaren Bedürfnisse der EmpfängerInnen, wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und Bekleidung gewährleistet.
Der mit der Migrationskrise ab 2015 einhergehende Rekordwert an asylsuchenden Menschen in Österreich führte dazu, dass sich auch der Stand der Grundversorgten erhöhte. Die Nachwirkungen des verstärkten Migrationsaufkommens sind an den Kennzahlen abzulesen. Nach dem Höchststand mit rund 87.300 Grundversorgten im März 2016 ist diese Zahl trotz der weiterhin hohen Asylantragszahlen bis Ende 2017 auf rund 60.000 Personen zurückgegangen und weiterhin kontinuierlich sinkend. Der Anteil der identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung fiel auch 2017 mit 2,8 % gering aus.
Die Aufteilung der grundversorgten Personen in der Länderbetreuung wird mittels Quote festgelegt. Ende 2017 haben nur zwei Bundesländer die Quote zu zumindest 95 % erfüllt und die negativen Abweichungen der anderen Bundesländer kompensiert.
Die durchschnittliche Dauer in der Grundversorgung stieg zwar im Vergleich zu 2016 auf 785 Tage an, bleibt aber deutlich unter dem Zielwert. Es werden jedoch für die kommenden Jahre stark abfallende Werte in diesen Kategorien erwartet, durch Schließung der Balkanroute und drastische Reduktion in den Asylantragszahlen und der effizienten Arbeitsweise des BFA wird die Aufenthaltsdauer von Asylwerbern durch kürzere Verfahrensdauern verringert und hat damit auch Einfluss auf die Kennwerte im Grundversorgungsbereich.