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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug u. qualitativ hochwertiges Management bei Asyl, Fremdenwesen u. legaler Migration

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration zeigt sich als komplexes und vielschichtiges Phänomen, das in den unterschiedlichen Formen der legalen Migration, der illegalen Migration sowie durch die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) wirksam wird. Diese drei Bereiche stehen zueinander in Wechselwirkung und erfordern ein ganzheitliches Management und eine gesamtstaatliche Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen. Mit 1.1.2019 wurde die Sektion V im BMI geschaffen, um im Bereich Asyl-und Fremdenwesen die vorhandenen Ressourcen und Know-How zu bündeln, Strukturen zu stärken und auf die globalen Herausforderungen einzustellen.
Weltweit sind laut UNHCR derzeit mehr als 70,8 Millionen Menschen von Flucht und Vertreibung betroffen. Dieses Ausmaß, verursacht durch Krieg, Gewalt und Verfolgung, hat damit den höchsten jemals registrierten Stand erreicht (im Vorjahr waren es noch 68,5 Millionen). 25,9 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegung deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist.
Nachdem die Unruhen in Syrien seit 2011 nicht abklingen, bleibt das Land weiterhin das größte Herkunftsland von Flüchtlingen (6,7 Millionen gemäß UNHCR), gefolgt von Afghanistan und Süd-Sudan, Myanmar und Somalia, insgesamt 67 % der Flüchtlinge kommen aus diesen fünf Ländern. Ein Großteil der Flüchtlinge lässt sich in den Nachbarländern wie der Türkei oder Libanon nieder, der Migrationsdruck in diesen Ländern ist enorm. Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei ist eine wichtige politische Grundlage um den Migrationsdruck in Europa zu senken.

2019 wurden rund 715.000 Asylanträge laut EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) in der Europäischen Union gestellt (+ 13 % gegenüber 2018), wobei die Aufgriffe an den Außengrenzen der Europäischen Union sinken. Die Mittelmeerländer Griechenland, Italien und Spanien sind jedoch weiterhin stark betroffen, zahlreiche Flüchtlinge befinden sich in den nordafrikanischen Staaten Libyen, Tunesien und Ägypten. Mit der instabilen Situation in Libyen und der anhaltenden türkischen Wirtschaftskrise bleibt die Situation weiterhin kritisch. In diesem Zusammenhang ist die Situation an der griechisch-türkischen Grenze laufend zu beobachten. Die Entwicklung der Antragszahlen in Österreich ist aber derzeit kontinuierlich sinkend von 13.746 (2018) auf 12.511 (2019).

Das BMI bekennt sich in den Bereichen Migration, Asyl und Staatsbürgerschaft zu einem rechtsstaatlichen und geordneten Management und setzt sich weiterhin für eine gemeinsame europäische Lösung der Asylfrage auf Basis eines kohärenten rechtlichen Rahmens und einheitlichen Standards ein. Dazu werden insbesondere die Asylverfahren effizient und in allen Bereichen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt, der Asylmissbrauch weiter zurückgedrängt und Außerlandesbringungen laufend durchgeführt. Die Nachwirkungen der Migrationskrise 2015 konnten 2019 im Einflussbereich des BMI bewältigt werden. Durch die Aufstockung des Personalstands des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) konnte die Verfahrensdauer nachhaltig auf 2,3 Monate verkürzt werden (2018: 3,6 Monate) und die Zahl der offenen Verfahren zum 31.12.2019 auf 3.744 (2018: 6.585) gesenkt werden. Durch den verminderten Asylzustrom und die ebenfalls sinkende Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 35 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner) konnte der Asylbereich nachhaltig entlastet werden. Der deutliche Rückgang an Asylwerbern spiegelt sich auch an der Platzierung Österreichs im EU-Vergleich wieder – Österreich verzeichnete hier mit Platz 11 (2018: Platz 10) ebenfalls einen klaren Rückgang in Relation zu den anderen Mitgliedstaaten.

Zu einem effektiven Qualitätsmanagement im Asylbereich zählt auch, den Missbrauch dieses Systems zurückzudrängen. Ein wesentlicher Faktor sind hier die Außerlandesbringungen – 2019 wurden 12.245 Fremde außer Landes gebracht, davon waren 5.568 freiwillige Ausreisen. Ein weiterer Faktor ist der Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundversorgung, hier wurden 2019 18.405 Fälle identifiziert, weitere Schwerpunkte werden künftig gesetzt. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen soll aufrecht bleiben, 2019 hat das BFA an 808 Schwerpunktaktionen mit den Landespolizeidirektionen teilgenommen. Ein weiterer wichtiger Indikator hinsichtlich der Tendenz zu Asylmissbrauch ist ein möglichst geringer Anteil von laufenden Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten. Der Anteil ist zwar von 2018 auf 2019 auf 7,8 % gestiegen, liegt aber weiterhin auf niedrigem Niveau- der Anstieg ist auch in Zusammenhang mit der geltenden Rechtslage (Herkunftsstaaten-Verordnung) zu sehen.
Die Ziele im Bereich der Frauenquote in Reintegrationsprogrammen und bei den Maßnahmen für Schutz und Gleichstellung sowie Beratung und Betreuung von Frauen konnten nicht erreicht werden. Die Zielerreichung steht in enger Abhängigkeit zur tatsächlich erfolgten Projektauswahl, sämtliche Vorhaben konnten mangels Finanzierung nicht umgesetzt werden.