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MASSNAHME

Vollzug Asylwesen weiter optimieren

2019
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Stand der offenen Verfahren 1. Instanz per Stichtag 31.12.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

3.744

Anzahl

Zielzustand

18.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Stand der laufenden Verfahren im BFA ist von 6.826 auf 3.744 zurückgegangen. Der Rückstand an offenen Verfahren konnte somit vollständig abgebaut und die Verfahrensdauer damit enorm verkürzt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

63.912


Quelle

Datenbank Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Berechnungsmethode

Stand der offenen Verfahren 1. Instanz per Stichtag 31.12.

Kennzahl: Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

35

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel wurde 2019 überplanmäßig erreicht, der kontinuierliche Rückgang entlastet den Grundversorgungsbereich nachhaltig.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

96


Quelle

Datenbank Grundversorgung BMI

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner

Kennzahl: Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten)

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

2,3

Anzahl

Zielzustand

6

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Mit 31.5.2018 wurde die Möglichkeit, dass Verfahren vor dem BFA bis zu 15 Monate andauern dürfen, beendet. Seit 1.6.2018 hat die erstinstanzliche Verfahrensdauer für einlangende Asylanträge ab dem 1.6.2018 maximal 6 Monate zu betragen. Dieses Ziel konnte überplanmäßig erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

9,1


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten)