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MASSNAHME

Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen

2019
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

18.405

Anzahl

Zielzustand

22.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Entwicklung der identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und bei diversen Behörden zeigt eine positive Entwicklung – jedoch auch, dass hier weitere Bemühungen notwendig sind. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen mit Relevanz für die Grundversorgung wird aufrecht erhalten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

22.000


Quelle

Aufzeichnungen BMI u. Behörden

Berechnungsmethode

Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden

Kennzahl: Anteil der laufenden Verfahren aus Sicheren Herkunftsstaaten

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

7,8

%

Zielzustand

5

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der laufenden Asylverfahren vor dem BFA von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten kann auf einem niedrigem Niveau gehalten werden, die Maßnahmen zeigen Wirkung, sind jedoch auch abhängig von der Rechtsgrundlage (Klassifizierung von sicheren Herkunftsstaaten in der Herkunftsstaaten-Verordnung idgF.) und der Herkunft der Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl stellen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

3,04


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Anteil der laufenden Verfahren aus Sicheren Herkunftsstaaten