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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug u. qualitativ hochwertiges Management bei Asyl, Fremdenwesen u. legaler Migration

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration zeigt sich als komplexes und vielschichtiges Phänomen, das in den unterschiedlichen Formen der legalen Migration, der illegalen Migration sowie durch die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) wirksam wird. Diese drei Bereiche stehen zueinander in Wechselwirkung. Zusätzlich zeigen sich in den Ergebnissen klar die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bzw. der Maßnahmen zu deren Bekämpfung.
Ende des Jahres 2019 waren laut UNHCR über 79,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. 26 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge, die vor Konflikten, Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Heimat flohen. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegung deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist.
Nachdem die Unruhen in Syrien seit 2011 nicht abklingen, bleibt das Land weiterhin das größte Herkunftsland von Flüchtlingen (6,6 Millionen gem. UNHCR), gefolgt von Venezuela, Afghanistan, Süd-Sudan und Myanmar, insgesamt 68 % der Flüchtlinge kommen aus diesen fünf Ländern. Ein Großteil der Flüchtlinge lässt sich in den Nachbarländern wie der Türkei oder Kolumbien nieder, der Migrationsdruck in diesen Ländern ist enorm. Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei ist eine wichtige politische Grundlage um den Migrationsdruck in Europa zu senken.

2020 wurden rund 461.300 Asylanträge laut EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) in der Europäischen Union plus Schweiz und Norwegen gestellt (-31 % gegenüber 2019), wobei die Aufgriffe an den Außengrenzen der Europäischen Union sinken. Der Rückgang ist wesentlich der COVID-19-Pandemie und der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung geschuldet. Die Mittelmeerländer Griechenland, Italien und Spanien sind jedoch weiterhin stark betroffen, zahlreiche Flüchtlinge befinden sich in den nordafrikanischen Staaten Libyen, Tunesien und Ägypten. Mit der instabilen Situation in Libyen und der anhaltenden türkischen Wirtschaftskrise bleibt die Situation weiterhin kritisch. In diesem Zusammenhang ist die Situation an der griechisch-türkischen Grenze laufend zu beobachten.

Die Entwicklung der Antragszahlen in Österreich ist trotz Pandemie steigend von 12.511 (2019) auf 14.192 (2020). Dieser Anstieg an Asylwerbern spiegelt sich auch an der Platzierung Österreichs im EU-Vergleich wider – Österreich verzeichnete hier mit Platz 9 (2019: Platz 11) ebenfalls eine Erhöhung in Relation zu den anderen Mitgliedstaaten. Dieser Trend und die Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie führten auch zu einem Anstieg von Verfahrensdauern im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren betrug 3,9 Monate (2019: 2,3 Monate). Die Dauer bei Verfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ist mit 86 Tagen (2019: 90 Tage) zwar gesunken, das Ziel von 30 Tagen wurde aber klar verfehlt. Die Zahl der offenen Verfahren zum 31.12.2020 ist auf 5.700 (2019: 3.744) gestiegen. Durch den verminderten Asylzustrom der Vorjahre und die ebenfalls sinkende Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 27 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2019 35) bleibt die Situation in der Grundversorgung vorerst stabil.

Zu einem effektiven Qualitätsmanagement im Asylbereich zählt auch, die Ergebnisse einer Evaluierung zu unterziehen. So wurden 2020 47 % der negativen Bescheide (von gesamt 5.872) des BFA evaluiert. Für 2021 wurde eine Präzisierung der Berechnungsmethode vorgenommen, die zukünftig zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit führen kann.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist es den Missbrauch des Systems zurückzudrängen und rechtskräftige und durchsetzbare Rückkehrentscheidungen möglichst zeitnah zu vollziehen. 2020 wurden 8.675 Fremde (2019 12.245) außer Landes gebracht, davon waren 4.428 freiwillige Ausreisen (2019: 5.568), 4.247 zwangsweise (2019: 6.677). Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) konnten die Ziele nicht erreicht werden. Lediglich der Anteil der freiwilligen Ausreisen konnte von 46 % auf 51 % erhöht werden. Die Anzahl der Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz vor dem BFA konnte hingegen deutlich von 2.994 im Jahr 2019 auf 4.426 gesteigert werden.
Ein weiterer Faktor ist der Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundversorgung, hier wurden 15.292 Fälle identifiziert, die dann zum weiteren Vollzug den zuständigen Stellen in den Ländern übermittelt werden. Weitere Schwerpunkte werden künftig gesetzt. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen als Ziel soll aufrecht bleiben, 2020 hat das BFA an 487 Schwerpunktaktionen mit den Landespolizeidirektionen teilgenommen, aufgrund der Pandemie aber ein deutlicher Rückgang zu 2019 mit 808.
Das Ziel im Bereich der Frauenquote in Reintegrationsprogrammen konnte nicht erreicht werden, wurde aber auf knapp 10 % gesteigert. Das Ziel bei der Anzahl beratener bzw. teilnehmender Frauen im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ konnte mit 1.670 deutlich übertroffen und im Vergleich zu 2019 (75) klar gesteigert werden. Die Zielerreichung steht in enger Abhängigkeit zur tatsächlich erfolgten Projektauswahl und einer mit den im Bundesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleisteten Finanzierung. Das Wirkungsziel wurde aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung dem SDG-Unterziel „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“ zugeordnet.