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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug u. qualitativ hochwertiges Management bei Asyl, Fremdenwesen u. legaler Migration

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration zeigt sich als komplexes und vielschichtiges Phänomen, das in den unterschiedlichen Formen der legalen Migration, der irregulären Migration sowie durch die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) wirksam wird. Diese drei Bereiche stehen zueinander in Wechselwirkung. Zusätzlich zeigen sich in den Ergebnissen klar die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bzw. der Maßnahmen zu deren Bekämpfung.
Ende des Jahres 2020 waren laut UNHCR über 82,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. 26,6 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge, die vor Konflikten, Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Heimat flohen. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegung deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist.
Nachdem die Unruhen in Syrien seit 2011 nicht abklingen, bleibt das Land weiterhin das größte Herkunftsland von Flüchtlingen (6,7 Millionen gem. UNHCR), gefolgt von Venezuela, Afghanistan, Süd-Sudan und Myanmar, insgesamt 62 % der Flüchtlinge kommen aus diesen fünf Ländern. Ein Großteil der Flüchtlinge lässt sich in den Nachbarländern wie der Türkei oder Kolumbien nieder, der Migrationsdruck in diesen Ländern ist enorm. Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei ist eine wichtige politische Grundlage, um den Migrationsdruck in Europa zu senken.

2021 wurden rund 630.975 Asylanträge laut EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) in der Europäischen Union plus Schweiz und Norwegen gestellt (+33 % gegenüber 2020), wobei die Aufgriffe an den Außengrenzen der Europäischen Union sinken. Der Anstieg ist wesentlich der COVID-19-Pandemie und der getroffenen Maßnahmen geschuldet. Die Mittelmeerländer Griechenland, Italien und Spanien sind jedoch weiterhin stark betroffen, zahlreiche Flüchtlinge befinden sich in den nordafrikanischen Staaten Libyen, Tunesien und Ägypten. Mit der instabilen Situation in Libyen und der anhaltenden türkischen Wirtschaftskrise bleibt die Situation weiterhin kritisch. In diesem Zusammenhang ist die Situation an der griechisch-türkischen Grenze laufend zu beobachten. Die Spannungen an der polnischen Grenze zu Weißrussland sind ebenfalls ständig unter Beobachtung.
Die Entwicklung der Antragszahlen in Österreich ist trotz Pandemie steigend von 14.192 (2020) auf 39.930 (2021). Dieser Anstieg an Asylwerbern spiegelt sich auch an der Platzierung Österreichs im EU-Vergleich wider – Österreich verzeichnete hier mit Platz 4 (2019: Platz 9) ebenfalls eine Erhöhung in Relation zu den anderen Mitgliedstaaten. Dieser Trend und die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie führen in weiterer Folge zu einem Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauern im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), der ab 2022 sichtbar werden dürfte. 2021 ist ein leichter Rückgang im Jahresvergleich von 3,9 Monaten 2020 auf 3,2 Monate sichtbar. Die Dauer bei Verfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ist mit 51 Tagen (2020: 86 Tage) zwar gesunken, das Ziel von 30 Tagen wurde aber klar verfehlt, wenige überlange Altverfahren bewirkten dieses Ergebnis. Die Zahl der offenen Verfahren zum 31.12.2021 ist auf 17.024 (2020: 5.700) gestiegen. Der leichte Anstieg der Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 30 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2020 27) ist auf die hohen Antragszahlen ab dem 3./4. Quartal 2021 zurückzuführen.
Zu einem effektiven Qualitätsmanagement im Asylbereich zählt auch, die Ergebnisse einer Evaluierung zu unterziehen. So wurden 2021 38 % der negativen Bescheide 1. Instanz des BFA evaluiert. Für 2022 wurde neue Kennzahl entwickelt, die sich auf die Quote der inhaltlich verursachten Behebungen durch die 2. Instanz bezieht und somit die Qualität treffsicherer abbildet.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist es den Missbrauch des Systems zurückzudrängen und rechtskräftige und durchsetzbare Rückkehrentscheidungen möglichst zeitnah zu vollziehen. 2021 wurden 8.977 Fremde (2020 8.675) außer Landes gebracht, davon waren 4.805 freiwillige Ausreisen (2020: 4.428), 4.172 zwangsweise (2020: 4.247). Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) konnten die Ziele nicht erreicht werden. Lediglich der Anteil der freiwilligen Ausreisen konnte von 51 % auf 53 % erhöht werden. Die Anzahl der Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz vor dem BFA konnte von 4.426 im Jahr 2020 auf 3.218 nicht gesteigert werden, das Jahresziel wurde jedoch erfüllt.
Ein weiterer Faktor ist der Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundversorgung, hier wurden 15.276 Fälle identifiziert, die dann zum weiteren Vollzug den zuständigen Stellen in den Ländern übermittelt werden. Weitere Schwerpunkte werden künftig gesetzt. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen als Ziel soll aufrecht bleiben, 2021 hat das BFA an 505 (2020: 487) Schwerpunktaktionen mit den Landespolizeidirektionen teilgenommen, aufgrund der Pandemie wurde das Jahresziel mit 800 Schwerpunktaktionen jedoch klar verfehlt.
Das Ziel im Bereich der Frauenquote in Reintegrationsprogrammen konnte nicht erreicht werden, hier ist ein Rückgang im Vergleich zum Jahr 2020 zu vermelden. Dies ergibt sich durch die in Frage kommende Zielgruppe, die aufgrund der Programmländer einen geringen Frauenanteil umfasst.
Das Ziel bei der Anzahl beratener bzw. teilnehmender Frauen im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ konnte mit 4.667 deutlich übertroffen und im Vergleich zu 2020 (1.670) klar gesteigert werden. Die Zielerreichung steht in enger Abhängigkeit zur tatsächlich erfolgten Projektauswahl und einer mit den im Bundesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleisteten Finanzierung.
Das Wirkungsziel wurde aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung den SDG-Unterzielen 5.2 „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“, 10.7 „Eine geordnete sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“ und 16.1 „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ zugeordnet.