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MASSNAHME

Rasche Asylverfahren gewährleisten

2021
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten) bei 90% der Verfahren

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

3,2

Monate

Zielzustand

3

Monate

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der personellen Ressourcen sowie der Organisation und Prozesse im BFA ab. 2021 ist ein leichter Rückgang im Jahresvergleich von 3,9 Monaten 2020 auf 3,2 Monate sichtbar. Zusätzlich negativ beeinflusst wurde die Verfahrensdauer aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

2,3


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten) bei 90% der Verfahren

Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (in Tagen)

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

51,2

Anzahl

Zielzustand

30

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, der Definition der sicheren Herkunftsstaaten und der personellen Ressourcen sowie der Organisation und Prozesse im BFA ab. Zusätzlich negativ beeinflusst wurde die Verfahrensdauer aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie. Die Dauer bei Verfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ist mit 51 Tagen (2020: 86 Tage) zwar gesunken, das Ziel von 30 Tagen wurde aber klar verfehlt, wenige überlange Altverfahren bewirkten dieses Ergebnis.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

90,3


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Verfahrensdauer von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (in Tagen) (neu ab 2020)

Kennzahl: Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

30

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der jährlichen Asylanträge, der Verfahrensdauern in allen Instanzen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie in geringem Maß von der Bevölkerungsentwicklung in Österreich. Durch den verminderten Asylzustrom der Vorjahre und die ebenfalls sinkende Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 30 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2020 27) bleibt die Situation in der Grundversorgung trotz steigender Asylantragszahlen 2021 vorerst stabil. Der leichte Anstieg der Anzahl der Grundversorgten pro Jahr ist auf die hohen Antragszahlen ab dem 3./4. Quartal 2021 zurück zu führen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

35


Quelle

Datenbank Grundversorgung BMI

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner