MASSNAHME
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen - Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (siehe Detailbudgets 18.01.01 Grundversorgung und 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr) ---------------------Maßnahme 6: Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren (siehe Detailbudget 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der durch das Erhebungsteam festgestellten Verdachtsfälle mit Grundversorgungsbezug bzw. ungerechtfertigten Bezugs von Leistungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
15.276Anzahl
Zielzustand
22.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Personen in Grundversorgung und der durchgeführten Kontrollen. Mit dem Rückgang der Personen in Grundversorgung geht auch die Zahl der entdeckten Leistungsmissbrauchsfälle zurück. Beim Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundversorgung, wurden 15.276 Fälle identifiziert, die dann zum weiteren Vollzug den zuständigen Stellen in den Ländern übermittelt wurden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
18.686
Quelle
Aufzeichnungen BMI u. Behörden
Berechnungsmethode
Anzahl der durch das Erhebungsteam festgestellten Verdachtsfälle mit Grundversorgungsbezug bzw. ungerechtfertigten Bezugs von Leistungen
Kennzahl: Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
3.218Anzahl
Zielzustand
3.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz, von wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat der/des Asylberechtigten und von sonstigen Aberkennungsgründen (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens). Die Anzahl der Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz vor dem BFA konnte von 4.426 im Jahr 2020 auf 3.218 nicht gesteigert werden, das Jahresziel wurde jedoch erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
2.994
Quelle
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Berechnungsmethode
Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Kennzahl: Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen (ad Maßnahme 6)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
4.172Anzahl
Zielzustand
7.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist von der Anzahl durchsetzbarer Rückkehrentscheidungen, Anordnungen zur Außerlandesbringung, Ausweisungen oder Aufenthaltsverboten abhängig. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) konnten die Ziele nicht erreicht werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
6.677
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Berechnungsmethode
Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen (ad Maßnahme 6)
Kennzahl: Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gesamt (ad Maßnahme 6)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
53,53%
Zielzustand
44%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen ab. Grundsätzlich kann die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr in jedem Verfahrensstadium getroffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder auch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden. Aufgrund der Maßnahmen gegen die COVID-19 – Pandemie sind die Außerlandesbringungen generell, die zwangsweisen und die freiwilligen Ausreisen gesunken. Zum zweiten Mal seit 2016 beträgt der Anteil der freiwilligen Ausreisen über 50 %.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
45,5
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Berechnungsmethode
Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gesamt (ad Maßnahme 6)