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MASSNAHME

Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren (siehe Detailbudget 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

4.247

Anzahl

Zielzustand

7.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist von der Anzahl durchsetzbarer Rückkehrentscheidungen, Anordnungen zur Außerlandesbringung, Ausweisungen oder Aufenthaltsverboten abhängig. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) konnten die Ziele nicht erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

6.946


Quelle

Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Berechnungsmethode

Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen

Kennzahl: Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gesamt

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

51

%

Zielzustand

44

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen ab. Grundsätzlich kann die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr in jedem Verfahrensstadium getroffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder auch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden. Aufgrund der Maßnahmen gegen die COVID-19 – Pandemie sind die Außerlandesbringungen generell, die zwangsweisen und die freiwilligen Ausreisen gesunken. Erstmals seit 2016 beträgt der Anteil der freiwilligen Ausreisen über 50 %.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

44,9


Quelle

Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Berechnungsmethode

Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gesamt