MASSNAHME
Rasche Asylverfahren gewährleisten
Rasche Asylverfahren gewährleisten (siehe Detailbudgets 18.01.01 Grundversorgung und 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten) bei 90% der Verfahren
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
3,9Anzahl
Zielzustand
3Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der personellen Ressourcen sowie der Organisation und Prozesse im BFA ab. 2020 wurde eine Erhöhung der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr registriert (von 12.511 auf 14.192 Anträge). Zusätzlich negativ beeinflusst wurde die Verfahrensdauer aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
3,6
Quelle
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten) bei 90% der Verfahren
Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (in Tagen)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
86Anzahl
Zielzustand
30Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, der Definition der sicheren Herkunftsstaaten und der personellen Ressourcen sowie der Organisation und Prozesse im BFA ab. Zusätzlich negativ beeinflusst wurde die Verfahrensdauer aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie. Die Dauer ist mit 86 Tagen (2019: 90 Tage) zwar gesunken, das Ziel von 30 Tagen wurde aber klar verfehlt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
28,1
Quelle
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Verfahrensdauer von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (in Tagen) (neu ab 2020)
Kennzahl: Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
27Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der jährlichen Asylanträge, der Verfahrensdauern in allen Instanzen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie in geringem Maß von der Bevölkerungsentwicklung in Österreich. Durch den verminderten Asylzustrom der Vorjahre und die ebenfalls sinkende Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 27 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2019 35) bleibt die Situation in der Grundversorgung trotz steigender Asylantragszahlen 2020 vorerst stabil.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
Datenbank Grundversorgung BMI
Berechnungsmethode
Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner