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MASSNAHME

Rasche Asylverfahren gewährleisten

2020
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten) bei 90% der Verfahren

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

3,9

Anzahl

Zielzustand

3

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der personellen Ressourcen sowie der Organisation und Prozesse im BFA ab. 2020 wurde eine Erhöhung der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr registriert (von 12.511 auf 14.192 Anträge). Zusätzlich negativ beeinflusst wurde die Verfahrensdauer aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

3,6


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Dauer kombiniertes Asylverfahren von Antragstellung bis Bescheidexpedierung (in Monaten) bei 90% der Verfahren

Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (in Tagen)

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

86

Anzahl

Zielzustand

30

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, der Definition der sicheren Herkunftsstaaten und der personellen Ressourcen sowie der Organisation und Prozesse im BFA ab. Zusätzlich negativ beeinflusst wurde die Verfahrensdauer aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie. Die Dauer ist mit 86 Tagen (2019: 90 Tage) zwar gesunken, das Ziel von 30 Tagen wurde aber klar verfehlt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

28,1


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Verfahrensdauer von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (in Tagen) (neu ab 2020)

Kennzahl: Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

27

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der jährlichen Asylanträge, der Verfahrensdauern in allen Instanzen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie in geringem Maß von der Bevölkerungsentwicklung in Österreich. Durch den verminderten Asylzustrom der Vorjahre und die ebenfalls sinkende Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 27 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2019 35) bleibt die Situation in der Grundversorgung trotz steigender Asylantragszahlen 2020 vorerst stabil.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Datenbank Grundversorgung BMI

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen in Grundversorgung je 10.000 Einwohner