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Vorhaben

BÜNDELUNG: Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH

BÜNDELUNG: Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gebündelt mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: 77.419

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Seit dem Jahr 2003 werden die Aufgaben des Bundes im Bereich der Grundversorgung und Betreuung von Asylwerbern im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durch gewinnorientierte Unternehmen wahrgenommen. Diese Abhängigkeit führte in der Vergangenheit, vor allem bei einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse des Auftragnehmers, zu Gewinnmargen bzw. vertragsabhängig bei niedrigen Belagsständen zu Liquiditätsproblemen. Im Jahr 2018 betrugen die durchschnittlichen Gesamtkosten/Tag in der Bundesbetreuung 183 EUR pro betreuter Person und sollen jedenfalls gesenkt werden. Durchschnittlich waren 2018 1.166 Personen in Bundesbetreuung zu versorgen. 2019 konnten durch Stillegungen von Betreuungseinrichtungen die Kosten auf 152 EUR pro betreuter Person gesenkt werden, durchschnittlich wurden 2019 1.001 Personen in Bundesbetreuung versorgt.
Die Rechtsberatung von Asylwerbern und Fremden wird derzeit durch unterschiedliche NGOs wahrgenommen. Dies ist mit einem hohen Koordinierungsaufwand und unterschiedlichen Qualitätsstandards verbunden. 2018 waren rund 81.000 Rechtsberatungen im Zulassungsverfahren, in erster und vor allem in zweiter Instanz erforderlich. 2019 wurden rund 71.000 Rechtsberatungen durchgeführt.
In dem von der Bundesregierung im Jahr 2017 beschlossenen Regierungsprogramm 2017-2022 („Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017-2022“) wurde die Schaffung einer im ausschließlichen Eigentum des Bundes stehenden Bundesagentur zur Erfüllung bestimmter Aufgaben des Bundes im Bereich der Grundversorgung und Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sowie zur Bereitstellung von Rechts- und Rückkehrberatungsleistungen sowie Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Asylwerber und sonstige Fremde festgelegt. Vor diesem Hintergrund wird mit dem vorliegenden Gesetz die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: Bundesagentur) geschaffen.
Diese dem Gemeinnützigkeitsrecht unterliegende mildtätige Gesellschaft soll im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts neben ausgegliederten Verwaltungsaufgaben auch jene Aufgaben wahrnehmen, die bisher von externen Leistungserbringern für das Bundesministerium für Inneres erbracht wurden. Konkret sollen von der Bundesagentur künftig folgende Leistungen bereitgestellt werden: die Durchführung der Grundversorgung gemäß Art. 6 und 7 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG), soweit diese dem Bund obliegt, die Durchführung der Rechtsberatung gemäß §§ 49 bis 52 BFA-VG, die Durchführung der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe gemäß § 52a BFA-VG, die Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachtern zum Zweck der systematischen Überwachung von Abschiebungen gemäß § 46 Abs. 6 FPG sowie die Zurverfügungstellung von Dolmetschern und Übersetzern im Rahmen von bestimmten asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren.
Im Jahr 2018 liegt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen bei rund 5.600 Personen. Diese Anzahl entspricht 45 % der gesamten Außerlandesbringungen. Auch 2019 liegen die Ergebnisse in diesem Bereich. Diesen Anteil gilt es durch hochqualitative Rückkehrberatung zu steigern, um Kosten zu sparen und eine nachhaltige Verankerung der Menschen im Herkunftsland vorzubereiten.
Durch die Bündelung der vorgenannten Leistungen in einer im Eigentum des Bundes stehenden Bundesagentur soll der Abhängigkeit gegenüber den externen Leistungserbringern begegnet werden, Einsparungen vor allem im Bereich der Grundversorgung und eine Optimierung der Leistungserbringung und Kosteneffizienz erzielt und eine Qualitätssicherung erreicht werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G), BGBl. I Nr. 53/2019, ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, die Zeitpunkte der Übernahme der Leistungen um längstens zwölf Monate zu verschieben.
Mit der gegenständlichen Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte wird auf Grund des § 2 Abs. 4 des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G), BGBl. I Nr. 53/2019, eingeräumten Ermächtigung, unter Berücksichtigung der jeweils zu schaffenden technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen, festgelegt, dass die Wahrnehmung der Aufgabe gem. § 2 Abs. 1 Z 1 BBU-G durch die Bundesagentur auf den 1. Dezember 2020 verschoben wird.
Zu begründen ist die Verschiebung damit, dass die Bundesagentur gem. § 2 Abs. 3 BBU-G einer Betriebspflicht unterliegt. Der Sensibilität des Aufgabenbereiches der Grundversorgung geschuldet, ist es erforderlich, der Bundesagentur zur Vorbereitung der Übernahme der Aufgabe gem. § 2 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 4, 5, 7 und 8 jene Vorlaufzeit zur Verfügung zu stellen, mit welcher alle technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Betriebspflicht gewährleitstet werden können.
Dies betrifft neben den umfangreichen Personalübernahmen aus dem Bundesministerium für Inneres vor allem auch die Personalübernahmen der ORS sowie der allgemeinen einzurichtenden Unternehmensstrukturen. Hinzukommen zahlreiche Vergabeverfahren zur Sicherstellung des Sachgüterbedarfes sowie die Übernahme und die Schaffung der technischen Infrastruktur.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das BMI bekennt sich in seinen Strategiepapieren zu einer konsequenten und kohärenten Migrationspolitik in Österreich, Europa und über die Grenzen hinaus.
Diese umfasst eine Asylpolitik, die in allen Bereichen rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, die Mindeststandards der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Unionsrechts achtet und auf einem geordneten Prozess mit klaren Regeln basiert, die auch auf schnelle, faire und qualitativ hochwertige Asylverfahren, eine qualitätsvolle Grundversorgung, Förderung und Vorrang der freiwilligen Rückkehr sowie konsequente Abschiebungen abzielt. In diesem Zusammenhang ist eines der wesentlichen Ziele die Stärkung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) sowie Weiterentwicklung des qualitätsvollen Grundversorgungssystems unter Wahrung der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung. Nur durch die Schaffung der BBU GmbH und die damit erreichte Flexibilität konnte der Massenzustrom 2022 sowie die Betreuungs-und Unterbringungsherausforderungen im Rahmen der Ukraine-Krise umfassend bewältigt werden. Der bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden nach einheitlichen Qualitätsstandards wird im Asyl- und Migrationspakt der EU, der 2026 in Kraft treten wird, besonderes Augenmerk gewidmet. Diese Herausforderung wird eine künftige zentrale Aufgabe der BBU GmbH sein.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Weitere Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung

Beschreibung des Ziels

Die Kosten in der Bundesbetreuung sind in den letzten Jahren im Verhältnis zu den zu betreuenden Personen laufend gestiegen. Eine Optimierung der Fixkosten war im Rahmen der rechtsgültigen Verträge kaum möglich.
Ziel ist die Senkung von Administrationskosten bei gleicher Leistung an den Grundversorgten.
Mit Schaffung einer GmbH soll die interne Ressourcensteuerung nun soweit flexibilisiert werden, dass Administrationskosten gesenkt, Personal vor allem im Overheadbereich reduziert und Gesamtkosten optimiert werden können.
Nicht gespart wird bei der Leistung, die beim Asylwerber ankommt. Hier kann eine hochqualitative Betreuung sichergestellt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliche Gesamtkosten/Tag pro Person in Bundesbetreuung [€]

Istwert

147,80

Zielzustand

134,00

Datenquelle: Controllingberichte der BBU GmbH; Ergebnisrechnung

Ziel 2: Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung

Beschreibung des Ziels

Durch die Bundesagentur kann gewährleistet werden, dass die faire, realistische und objektive Rechtsberatung als Beitrag zur öffentlichen Aufgabe der effektiven und raschen rechtsstaatlichen Verfahrensführung wiederhergestellt wird.
Im Mittelpunkt der im Rahmen der Bundesagentur geplanten hochqualitativen, unabhängigen sowie unparteiischen Rechtsberatung steht die neutrale Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten im potentiellen Beschwerdeverfahren. Dadurch können Beschwerdeverfahren mit einer sehr geringen Erfolgsaussicht hintangehalten werden; dies steht im Einklang mit dem bestehenden Unionsrecht.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ein einheitliches Ausbildungs- und Qualitätsmanagementprogramm ist etabliert.

Ausgangszustand 2019:

Ein einheitliches Ausbildungs- und Qualitätsmanagementprogramm ist nicht existent.

Zielzustand 2024:

Ein einheitliches Ausbildungs-und Qualitätsmanagementprogramm für Rechtsberater ist etabliert.

Istzustand 2024:

Bereits im ersten Betriebsjahr der Rechtsberatung wurde ein einheitliches und umfassendes Schulungsprogramm etabliert. 8.808 Schulungsstunden für 162 Mitarbeiter:innen (in VBÄ) 2021 leisteten einen wesentlichen Beitrag zu einem einheitlichen Wissensstand und einer hohen Beratungsqualität. Seitdem werden jährlich 6.000 bis 7.000 Schulungsstunden umgesetzt, das sind rund 31-36 Ausbildungsstunden je Mitarbeiter:in.

Datenquelle:
Controllingberichte der BBU GmbH

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung

Beschreibung des Ziels

Auch im Bereich der Rückkehr kann durch die Bundesagentur eine umfassende und professionalisierte Beratung zur Verfügung gestellt werden. Der freiwilligen Rückkehr wird als kostengünstiger und würdevoller Alternative zur zwangsweisen Außerlandesbringung – auch in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben – immer der Vorrang eingeräumt, weshalb eine Steigerung der Anzahl an freiwilligen Rückkehrern angestrebt wird. Dies kann ausschließlich durch die flächendeckende, flexible und einheitliche Ausübung einer qualitätsvollen Rückkehrberatung – wie durch die Bundesagentur vorgesehen – erreicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der freiwilligen Ausreisen an den gesamten Außerlandesbringungen [%]

Istwert

54

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: Asylstatistiken des BMI


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schaffung eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH inkl. Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung einer bedarfsgerechten Unternehmens- und Organisationsstruktur sowie effizienter Geschäftsprozesse

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Bundesagentur werden Organisationsstrukturen eingeführt, die zur Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufgaben notwendig sind und die eine ausgewogene effiziente Steuerung ermöglichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung von geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und Qualitätsstandards für Rechtsberater unter Gewährleistung von deren Unabhängigkeit

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ausbildungsprogramme und Qualitätsstandards für Rechtsberater werden entwickelt. Diese Ausbildungsprogramme dienen nicht nur der Vermittlung der aktuellen Rechtslage, sondern zielen auch darauf ab, die Rechtsberater auf die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §13 des BBU-Errichtungsgesetzes vorzubereiten bzw. sie dabei zu unterstützen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Optimierung der Betreuungs- und Rechtsberatungsstruktur auf Basis der politisch vereinbarten Rahmenvorgaben

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Basierend auf den strategisch-strukturellen Vorgaben sind Betreuungsstruktur und Rechtsberatungsstruktur, aber auch Rückkehrberatung und Dolmetscheranzahl sowie deren Sprachauswahl so zu gestalten und anzupassen, dass der Aufwand für diese Aufgaben vollständig durch den durch den Leistungsempfänger zu begleichenden Kostenersatz gedeckt werden kann.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlassung einer Verordnung zur Verschiebung der Betriebsaufnahme der Aufgabe gem. § 2 Abs. 1 Z 1 BBU-G

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gemäß § 2 Abs. 4 des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G), BGBl. I Nr. 53/2019, ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, die Zeitpunkte der Übernahme der Leistungen um längstens zwölf Monate zu verschieben. Die Leistung „Durchführung der Versorgung gemäß Art. 6 und 7 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG), BGBl. I Nr. 80/2004, soweit diese dem Bund obliegt“, soll nunmehr mit 1. Dezember 2020 aufgenommen werden.
Zu begründen ist die Verschiebung damit, dass die Bundesagentur gem. § 2 Abs. 3 BBU-G einer Betriebspflicht unterliegt, sich dieser aber nur dann bedienen kann, wenn sie ihre Aufgaben aufgrund ungewöhnlicher Umstände nicht aus Eigenem im erforderlichen Umfang erfüllen kann. Der Sensibilität des Aufgabenbereiches der Grundversorgung geschuldet, ist es erforderlich, der Bundesagentur zur Vorbereitung der Übernahme der Aufgabe gem. § 2 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 4, 5, 7 und 8 jene Vorlaufzeit zur Verfügung zu stellen, mit welcher alle technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Betriebspflicht gewährleitstet werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

77.419

Tsd. Euro

Plan

37.313

Tsd. Euro

Erträge

Ist

10.810

Tsd. Euro

Plan

11.857

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-371.304

Tsd. Euro

Plan

-182.318

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

328.626

Tsd. Euro

Plan

179.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-23.931

Tsd. Euro

Plan

-22.738

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-66.609

Tsd. Euro

Plan

-25.456

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

10.810

Tsd. Euro

Plan

11.857

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.000

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

612

Tsd. Euro

Plan

-10.268

Tsd. Euro

Erträge

Ist

392

Tsd. Euro

Plan

347

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-7.334

Tsd. Euro

Plan

-4.552

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.840

Tsd. Euro

Plan

17.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-3.726

Tsd. Euro

Plan

-2.533

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-220

Tsd. Euro

Plan

10.615

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

392

Tsd. Euro

Plan

347

Tsd. Euro

Ergebnis

18.977

Tsd. Euro

Plan

14.281

Tsd. Euro

Erträge

Ist

3.590

Tsd. Euro

Plan

3.528

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-85.243

Tsd. Euro

Plan

-57.916

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

76.393

Tsd. Euro

Plan

53.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-6.537

Tsd. Euro

Plan

-6.537

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-15.387

Tsd. Euro

Plan

-10.753

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

3.590

Tsd. Euro

Plan

3.528

Tsd. Euro

Ergebnis

28.006

Tsd. Euro

Plan

16.932

Tsd. Euro

Erträge

Ist

3.557

Tsd. Euro

Plan

3.932

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-134.705

Tsd. Euro

Plan

-59.067

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

116.989

Tsd. Euro

Plan

52.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-6.733

Tsd. Euro

Plan

-6.733

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-24.449

Tsd. Euro

Plan

-13.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

3.557

Tsd. Euro

Plan

3.932

Tsd. Euro

Ergebnis

30.824

Tsd. Euro

Plan

17.368

Tsd. Euro

Erträge

Ist

3.271

Tsd. Euro

Plan

4.050

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-144.022

Tsd. Euro

Plan

-60.783

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

123.404

Tsd. Euro

Plan

54.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-6.935

Tsd. Euro

Plan

-6.935

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-27.553

Tsd. Euro

Plan

-13.318

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

3.271

Tsd. Euro

Plan

4.050

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Betriebsaufnahme der Bundesbetreuung durch die BBU GmbH erfolgte mit 1.12.2020, daher umfasst die Darstellung für 2020 nur diesen Monat.
Der wesentlichste Parameter und bestimmende Faktor für die Kostenentwicklung ist der Belagstand. Ein verstärkter Zustrom an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden verursacht einen raschen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten in der Bundesbetreuung, bevor die vorgesehene Übernahme durch die Länder erfolgt. Die Dynamik der Entwicklung der Belagstände ist der wesentlichste Kostentreiber. Weiters bestimmend ist die Auslastung der Betreuungsstellen. Unterdurchschnittliche Auslastung verursacht einen sprunghaften Anstieg des durchschnittlichen Tagsatzes, eine überdurchschnittliche Auslastung bis zur Notfallkapazität einen deutlichen Rückgang (2021: Belagstand im Jahresdurchschnitt: 2433/ 82,5 EUR/Tag; 2022: 5477 / 53,7 EUR/Tag; 2023: 3946 / 73,2 EUR/Tag).
2021 kam es zu Mehraufwänden iHv 6 bis 8 Mio EUR jährlich infolge der erforderlichen Maßnahmen, die im Rahmen der Corona-Krise getroffen werden mussten. Der Zustrom an Vertriebenen ab Ende Februar 2022 infolge der Ukraine-Krise betraf die BBU GmbH nur am Rande und in einer „Verbinder- und Vermittler“-Rolle, zumal die primäre Versorgungszuständigkeit in Bezug auf die Zielgruppe der Vertriebenen bei den Ländern liegt.
Unabhängig von der Ukraine-Krise kam es ab Sommer 2022 zu einem zusätzlichen massiven Zustrom an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, der die Kapazitäten der BBU GmbH kurzfristig an die Kapazitätsgrenzen brachte. Eine Lageentspannung erfolgte erst im Verlauf des Jahres 2023, welche in erster Linie auf einen Rückgang der Asylantragszahlen sowie die Gewährleistung ausreichender Übernahme auf Länderebene zurückzuführen war. Die durchschnittlichen Belagsstände in Bundesbetreuung lagen im Dezember 2020 bei 1.765, stiegen 2021 auf 2.433 im Jahresdurchschnitt, 2022 auf 5.477 (der Spitzenwert lag im Oktober 2022 über 8.000 Personen), 2023 kam es zu einem Rückgang auf 3.976, erst 2024 wurde im Jahresdurchschnitt wieder ein „normales“ Niveau von 1.782 erreicht.
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt erfolgt vergleichend zu den Aufwänden für Bundesbetreuung, Rechts- und Rückkehrberatung VOR Errichtung der BBU GmbH. Damals wurde die Bundesbetreuung von der ORS GmbH vollzogen, die Abrechnung erfolgte in sog. Sockelbeträgen für bestimmte Bandbreiten an Belagsständen. Da sich diese Sockelbeträge an hoher Auslastung orientierten, kam es zu einem deutlichen Anstieg des Tagsatzes bei Rückgang der Belagsstände. In der Vergleichsrechnung wird dies vor allem im betrieblichen Sachaufwand sichtbar. Im Bereich der Grundversorgung kam es aufgrund dieser Effekte zu einer Einsparung bei niedrigen Belagsständen iHv rund 8 Mio. EUR (2024) und bei höheren Belagsständen (2022, 2023) von bis zu über 20 Mio. EUR jährlich.
Im Bereich der Rechtsberatung vergleicht die Berechnung die vorher durch NGOs durchgeführte Leistung mit den durch die BBU GmbH verrechneten Kosten beim evidenten Leistungsvolumen in Stunden. Es kommt für den Bund zu einer geringfügigen Einsparung iHv 1 bis 3 Mio. EUR jährlich bei einem ansteigenden Aufkommen an Beratungsstunden vor allem für das BVwG, denn rund 85-90% der Leistung Rechtsberatung fallen für das BVwG an. Gleichzeitig wurde die Qualität der Rechtsberatung vor allem in Bezug auf durchgeführte Schulungsmaßnahmen (siehe oben) gesteigert.
Im Bereich der Rückkehrberatung kommt es zu Mehraufwänden iHv 1 bis 2,5 Mio. EUR im Vergleich zur Planung. Dies liegt überwiegend an ressortinternen Schwerpunkten und einer umfangreicheren Leistungsbeauftragung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Soziales Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Die BBU GmbH ist ein wesentlicher Player im Versorgungs- und Betreuungsbereich. Die notwendige Anpassung der Strukturen auf schwankende Belagsstände (Personalaufbau, Personalabbau) im Hinblick auf die notwendige sparsame und zweckmäßige Mittelverwendung hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und erfordert begleitende abfedernde Sozialpläne.

Soziales

Durch Etablierung der BBU GmbH konnte eine einheitliche und hochwertige Betreuungsqualität für hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Bereich der Grundversorgung angeboten werden. Für vulnerable Gruppen wird eine bedarfsgerechte und qualitätsvolle Unterbringung und Versorgung sichergestellt. Die Kapazitätsbereitstellung im Fall eines Massenzustroms erfolgt rascher durch durchgängige und effiziente Prozesse. Weiters haben hilfs- und schutzbedürftige Fremde kostenlosen Zugang zu unabhängiger und umfassender Rechtsberatung, deren Qualität durch den homogenen Player BBU GmbH sichergestellt ist. Die umfassend etablierte Unabhängigkeit der Rechtsberatung wurde weiter legistisch abgesichert.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Die qualitätsvolle Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Fremde ist ein Hauptanliegen der BBU GmbH. Ebenso legt die BBU GmbH ein besonderes Augenmerk auf eine rasche Überstellung in die kleinstrukturiertere Länderbetreuung bzw. Übernahme durch die Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBU GmbH durchlaufen spezifische Schulungen im Hinblick auf die optimale Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen und weiteren vulnerablen Gruppen.

Gesamtbeurteilung

Durch Errichtung der BBU GmbH konnten mehrere Ziele erreicht werden. Einerseits wurde die Abhängigkeit im sensiblen Bereich der Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden von einem gewinnorientierten Konzern beseitigt und eine Agentur (GmbH) im Bundeseigentum geschaffen, die den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Mitteleinsatz zu folgen hat. Besonders im volatilen Umfeld der Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ist es erforderlich, die Kapazitäten rasch und kostengünstig anzupassen. Diese Fähigkeit konnte die BBU GmbH in den Jahren 2022 und 2023 unter Beweis stellen, wo der Belagsstand Ende Mai 2022 von einem erhöhten Wert von über 4000 rasch anstieg und im Oktober 2022 bereits über 8.000 hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Bundesbetreuung unterzubringen waren (Höchstwert 10.10.2022: 8.438 Personen). Ein Rückgang auf ein Niveau von rund 4.000 erfolgte bis Ende Mai 2023, ein „normales“ Niveau von 2.000 wurde erst Ende Februar 2024 erreicht. Es gelang der BBU GmbH, rasch die notwendigen Kapazitäten zu schaffen und Personal zu verpflichten und diese Kapazitäten wieder von 28 Betreuungsstellen und einem Mitarbeiterstand in Grundversorgung von 715 im Geschäftsbereich Grundversorgung per 31.12.2022) auf nunmehr 10 Betreuungsstellen (und einem Mitarbeiterstand in Grundversorgung von 402,2 per 30.12.2024) zurückzuführen. Die Einsparungsziele im Bereich Grundversorgung konnten erreicht werden, vergleicht man die nun vorliegenden Ergebnisse mit der mutmaßlichen Fortführung der Verträge mit dem vorangegangenen Dienstleister.
Besonders hervorzuheben ist der Bereich Rechtsberatung, dessen fachliche Unabhängigkeit auch legistisch sichergestellt wurde und der eine einheitliche, qualitäts- und verantwortungsvolle Rechtsberatung sowie Vertretung vor den Gerichten, insbesondere vor dem Bundesverwaltungsgericht, für hilfs- und schutzbedürftige Fremde gewährleistet. Diese Unabhängigkeit wurde aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 14. Dezember 2023 (G 328/2022) in einer Änderung des BBU-Errichtungsgesetzes sowie des BFA-Verfahrensgesetzes (BGBl. I Nr. 134/2024) institutionalisiert, in der diese insbesondere durch genaue Regelung der Dienst- und Fachaufsicht im Fachbereich Rechtsberatung, durch Normierung eines erweiterten Kündigungs- und Entlassungsschutzes und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beteiligung des Aufsichtsrates sowie durch Vorgaben hinsichtlich des Aufgabenfeldes der einzelnen Rechtsberater gesetzlich abgesichert wurde.
Eine umfassende jährliche Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist verpflichtend vorgesehen. Der Personalstand an Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern kann am Leistungsbedarf mit Rücksicht auf die budgetären Möglichkeiten orientiert werden. Im Vergleich zur Abwicklung durch NGOs ergibt sich neben einer Kosteneinsparung jedenfalls das einheitliche Qualitätsniveau als deutliche Verbesserung.
Ebenso kann eine bedarfs- und schwerpunktorientierte Rückkehrberatung und -unterstützung im Einklang mit der BMI-Strategie angeboten werden, die überwiegend aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert wird.
Legistische Maßnahmen für den Krisenfall, die eine rasche und verpflichtende Bereitstellung von erforderlichen Kapazitäten durch die Gebietskörperschaften -unabhängig von deren Flächen- und bautechnischer Widmung- unterstützen, würden Zeit und Kosten reduzieren und eine gleichmäßige Verteilung der zu versorgenden Personen unterstützen.
Die Kennzahl zu Ziel 1 wurde überwiegend erfüllt. Der Ausgangswert der Kosten einer Person in Grundversorgung betrug 183 EUR, der prognostizierte Zielwert 134 EUR. Erreicht wurde ein Wert von 147,80 EUR.
Der Meilenstein zu Ziel 2 wurde zur Gänze erreicht. Es konnte ein einheitliches Ausbildungs- und Qualitätsmanagementprogramm für Rechtsberater etabliert werden, das jährlich 6.000 bis 7.000 Stunden umfasst.
Die Kennzahl zu Ziel 3 wurde überplanmäßig erreicht. Zu Beginn lag die Anzahl der freiwilligen Ausreisen bei 45 % der gesamten Außerlandesbringungen. Als Zielzustand wurde 50% prognostiziert, der tatsächliche Istzustand beträgt 54% (2023: 12900 Außerlandesbringungen, 6910 davon freiwillig).


Verbesserungspotentiale

Eine Optimierung des Ressourceneinsatzes für die Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten für den Fall von Massenzuströmen an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, zu denen der Bund – insbesondere im Lichte des neuen Europäischen Asyl- und Migrationspakts- verpflichtet ist, die rasch, aber nur relativ kurzfristig wirklich genutzt werden, wäre zu erwägen, etwa in Form einer interministeriellen Kooperation mit dem BMLV.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.