Vorhaben
BÜNDELUNG: Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH
BÜNDELUNG: Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gebündelt mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verschiebung der in § 2 Abs. 3 BBU-Errichtungsgesetz festgelegten Zeitpunkte
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: 77.419
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Weitere Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung
Beschreibung des Ziels
Die Kosten in der Bundesbetreuung sind in den letzten Jahren im Verhältnis zu den zu betreuenden Personen laufend gestiegen. Eine Optimierung der Fixkosten war im Rahmen der rechtsgültigen Verträge kaum möglich.
Ziel ist die Senkung von Administrationskosten bei gleicher Leistung an den Grundversorgten.
Mit Schaffung einer GmbH soll die interne Ressourcensteuerung nun soweit flexibilisiert werden, dass Administrationskosten gesenkt, Personal vor allem im Overheadbereich reduziert und Gesamtkosten optimiert werden können.
Nicht gespart wird bei der Leistung, die beim Asylwerber ankommt. Hier kann eine hochqualitative Betreuung sichergestellt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchschnittliche Gesamtkosten/Tag pro Person in Bundesbetreuung [€]
Istwert
147,80€
Zielzustand
134,00€
Datenquelle: Controllingberichte der BBU GmbH; Ergebnisrechnung
Ziel 2: Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung
Beschreibung des Ziels
Durch die Bundesagentur kann gewährleistet werden, dass die faire, realistische und objektive Rechtsberatung als Beitrag zur öffentlichen Aufgabe der effektiven und raschen rechtsstaatlichen Verfahrensführung wiederhergestellt wird.
Im Mittelpunkt der im Rahmen der Bundesagentur geplanten hochqualitativen, unabhängigen sowie unparteiischen Rechtsberatung steht die neutrale Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten im potentiellen Beschwerdeverfahren. Dadurch können Beschwerdeverfahren mit einer sehr geringen Erfolgsaussicht hintangehalten werden; dies steht im Einklang mit dem bestehenden Unionsrecht.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ein einheitliches Ausbildungs- und Qualitätsmanagementprogramm ist etabliert.
Ausgangszustand 2019:
Ein einheitliches Ausbildungs- und Qualitätsmanagementprogramm ist nicht existent.
Zielzustand 2024:
Ein einheitliches Ausbildungs-und Qualitätsmanagementprogramm für Rechtsberater ist etabliert.
Istzustand 2024:
Bereits im ersten Betriebsjahr der Rechtsberatung wurde ein einheitliches und umfassendes Schulungsprogramm etabliert. 8.808 Schulungsstunden für 162 Mitarbeiter:innen (in VBÄ) 2021 leisteten einen wesentlichen Beitrag zu einem einheitlichen Wissensstand und einer hohen Beratungsqualität. Seitdem werden jährlich 6.000 bis 7.000 Schulungsstunden umgesetzt, das sind rund 31-36 Ausbildungsstunden je Mitarbeiter:in.
Datenquelle:
Controllingberichte der BBU GmbH
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung
Beschreibung des Ziels
Auch im Bereich der Rückkehr kann durch die Bundesagentur eine umfassende und professionalisierte Beratung zur Verfügung gestellt werden. Der freiwilligen Rückkehr wird als kostengünstiger und würdevoller Alternative zur zwangsweisen Außerlandesbringung – auch in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben – immer der Vorrang eingeräumt, weshalb eine Steigerung der Anzahl an freiwilligen Rückkehrern angestrebt wird. Dies kann ausschließlich durch die flächendeckende, flexible und einheitliche Ausübung einer qualitätsvollen Rückkehrberatung – wie durch die Bundesagentur vorgesehen – erreicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der freiwilligen Ausreisen an den gesamten Außerlandesbringungen [%]
Istwert
54%
Zielzustand
50%
Datenquelle: Asylstatistiken des BMI
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schaffung eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH inkl. Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einführung einer bedarfsgerechten Unternehmens- und Organisationsstruktur sowie effizienter Geschäftsprozesse
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Bundesagentur werden Organisationsstrukturen eingeführt, die zur Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufgaben notwendig sind und die eine ausgewogene effiziente Steuerung ermöglichen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung von geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und Qualitätsstandards für Rechtsberater unter Gewährleistung von deren Unabhängigkeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ausbildungsprogramme und Qualitätsstandards für Rechtsberater werden entwickelt. Diese Ausbildungsprogramme dienen nicht nur der Vermittlung der aktuellen Rechtslage, sondern zielen auch darauf ab, die Rechtsberater auf die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §13 des BBU-Errichtungsgesetzes vorzubereiten bzw. sie dabei zu unterstützen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Optimierung der Betreuungs- und Rechtsberatungsstruktur auf Basis der politisch vereinbarten Rahmenvorgaben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Basierend auf den strategisch-strukturellen Vorgaben sind Betreuungsstruktur und Rechtsberatungsstruktur, aber auch Rückkehrberatung und Dolmetscheranzahl sowie deren Sprachauswahl so zu gestalten und anzupassen, dass der Aufwand für diese Aufgaben vollständig durch den durch den Leistungsempfänger zu begleichenden Kostenersatz gedeckt werden kann.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlassung einer Verordnung zur Verschiebung der Betriebsaufnahme der Aufgabe gem. § 2 Abs. 1 Z 1 BBU-G
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gemäß § 2 Abs. 4 des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G), BGBl. I Nr. 53/2019, ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, die Zeitpunkte der Übernahme der Leistungen um längstens zwölf Monate zu verschieben. Die Leistung „Durchführung der Versorgung gemäß Art. 6 und 7 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG), BGBl. I Nr. 80/2004, soweit diese dem Bund obliegt“, soll nunmehr mit 1. Dezember 2020 aufgenommen werden.
Zu begründen ist die Verschiebung damit, dass die Bundesagentur gem. § 2 Abs. 3 BBU-G einer Betriebspflicht unterliegt, sich dieser aber nur dann bedienen kann, wenn sie ihre Aufgaben aufgrund ungewöhnlicher Umstände nicht aus Eigenem im erforderlichen Umfang erfüllen kann. Der Sensibilität des Aufgabenbereiches der Grundversorgung geschuldet, ist es erforderlich, der Bundesagentur zur Vorbereitung der Übernahme der Aufgabe gem. § 2 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 4, 5, 7 und 8 jene Vorlaufzeit zur Verfügung zu stellen, mit welcher alle technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Betriebspflicht gewährleitstet werden können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Betriebsaufnahme der Bundesbetreuung durch die BBU GmbH erfolgte mit 1.12.2020, daher umfasst die Darstellung für 2020 nur diesen Monat.
Der wesentlichste Parameter und bestimmende Faktor für die Kostenentwicklung ist der Belagstand. Ein verstärkter Zustrom an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden verursacht einen raschen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten in der Bundesbetreuung, bevor die vorgesehene Übernahme durch die Länder erfolgt. Die Dynamik der Entwicklung der Belagstände ist der wesentlichste Kostentreiber. Weiters bestimmend ist die Auslastung der Betreuungsstellen. Unterdurchschnittliche Auslastung verursacht einen sprunghaften Anstieg des durchschnittlichen Tagsatzes, eine überdurchschnittliche Auslastung bis zur Notfallkapazität einen deutlichen Rückgang (2021: Belagstand im Jahresdurchschnitt: 2433/ 82,5 EUR/Tag; 2022: 5477 / 53,7 EUR/Tag; 2023: 3946 / 73,2 EUR/Tag).
2021 kam es zu Mehraufwänden iHv 6 bis 8 Mio EUR jährlich infolge der erforderlichen Maßnahmen, die im Rahmen der Corona-Krise getroffen werden mussten. Der Zustrom an Vertriebenen ab Ende Februar 2022 infolge der Ukraine-Krise betraf die BBU GmbH nur am Rande und in einer „Verbinder- und Vermittler“-Rolle, zumal die primäre Versorgungszuständigkeit in Bezug auf die Zielgruppe der Vertriebenen bei den Ländern liegt.
Unabhängig von der Ukraine-Krise kam es ab Sommer 2022 zu einem zusätzlichen massiven Zustrom an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, der die Kapazitäten der BBU GmbH kurzfristig an die Kapazitätsgrenzen brachte. Eine Lageentspannung erfolgte erst im Verlauf des Jahres 2023, welche in erster Linie auf einen Rückgang der Asylantragszahlen sowie die Gewährleistung ausreichender Übernahme auf Länderebene zurückzuführen war. Die durchschnittlichen Belagsstände in Bundesbetreuung lagen im Dezember 2020 bei 1.765, stiegen 2021 auf 2.433 im Jahresdurchschnitt, 2022 auf 5.477 (der Spitzenwert lag im Oktober 2022 über 8.000 Personen), 2023 kam es zu einem Rückgang auf 3.976, erst 2024 wurde im Jahresdurchschnitt wieder ein „normales“ Niveau von 1.782 erreicht.
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt erfolgt vergleichend zu den Aufwänden für Bundesbetreuung, Rechts- und Rückkehrberatung VOR Errichtung der BBU GmbH. Damals wurde die Bundesbetreuung von der ORS GmbH vollzogen, die Abrechnung erfolgte in sog. Sockelbeträgen für bestimmte Bandbreiten an Belagsständen. Da sich diese Sockelbeträge an hoher Auslastung orientierten, kam es zu einem deutlichen Anstieg des Tagsatzes bei Rückgang der Belagsstände. In der Vergleichsrechnung wird dies vor allem im betrieblichen Sachaufwand sichtbar. Im Bereich der Grundversorgung kam es aufgrund dieser Effekte zu einer Einsparung bei niedrigen Belagsständen iHv rund 8 Mio. EUR (2024) und bei höheren Belagsständen (2022, 2023) von bis zu über 20 Mio. EUR jährlich.
Im Bereich der Rechtsberatung vergleicht die Berechnung die vorher durch NGOs durchgeführte Leistung mit den durch die BBU GmbH verrechneten Kosten beim evidenten Leistungsvolumen in Stunden. Es kommt für den Bund zu einer geringfügigen Einsparung iHv 1 bis 3 Mio. EUR jährlich bei einem ansteigenden Aufkommen an Beratungsstunden vor allem für das BVwG, denn rund 85-90% der Leistung Rechtsberatung fallen für das BVwG an. Gleichzeitig wurde die Qualität der Rechtsberatung vor allem in Bezug auf durchgeführte Schulungsmaßnahmen (siehe oben) gesteigert.
Im Bereich der Rückkehrberatung kommt es zu Mehraufwänden iHv 1 bis 2,5 Mio. EUR im Vergleich zur Planung. Dies liegt überwiegend an ressortinternen Schwerpunkten und einer umfangreicheren Leistungsbeauftragung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die BBU GmbH ist ein wesentlicher Player im Versorgungs- und Betreuungsbereich. Die notwendige Anpassung der Strukturen auf schwankende Belagsstände (Personalaufbau, Personalabbau) im Hinblick auf die notwendige sparsame und zweckmäßige Mittelverwendung hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und erfordert begleitende abfedernde Sozialpläne.
Durch Etablierung der BBU GmbH konnte eine einheitliche und hochwertige Betreuungsqualität für hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Bereich der Grundversorgung angeboten werden. Für vulnerable Gruppen wird eine bedarfsgerechte und qualitätsvolle Unterbringung und Versorgung sichergestellt. Die Kapazitätsbereitstellung im Fall eines Massenzustroms erfolgt rascher durch durchgängige und effiziente Prozesse. Weiters haben hilfs- und schutzbedürftige Fremde kostenlosen Zugang zu unabhängiger und umfassender Rechtsberatung, deren Qualität durch den homogenen Player BBU GmbH sichergestellt ist. Die umfassend etablierte Unabhängigkeit der Rechtsberatung wurde weiter legistisch abgesichert.
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Die qualitätsvolle Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Fremde ist ein Hauptanliegen der BBU GmbH. Ebenso legt die BBU GmbH ein besonderes Augenmerk auf eine rasche Überstellung in die kleinstrukturiertere Länderbetreuung bzw. Übernahme durch die Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBU GmbH durchlaufen spezifische Schulungen im Hinblick auf die optimale Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen und weiteren vulnerablen Gruppen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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