Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Gewährung von Schutz und Sicherstellung von Gleichstellung in Förderprojekten für Frauen und Mädchen aus Krisengebieten

Gewährung von Schutz und Sicherstellung von Gleichstellung in Förderprojekten für Frauen und Mädchen aus Krisengebieten

2018
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ beratenen bzw. teilnehmenden Frauen/Jahr (Erhebung ab Projektstart)

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

75

Anzahl

Zielzustand

1.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel konnte aufgrund fehlender nationaler Fördervergaben nicht erreicht werden, eine nationale Sonderrichtlinie ist in Erarbeitung.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

75


Quelle

Administrative Aufzeichnungen d. Abt III/5 (Abt. V/4)

Berechnungsmethode

Gesamtanzahl im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ beratenen bzw. teilnehmenden Frauen/Jahr