MASSNAHME
Umsetzung der Ergebnisse der "kleinen Ökostromgesetz-Novelle"
Umsetzung der Ergebnisse der „kleinen Ökostromgesetz-Novelle“
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erhöhung der installierten Leistung Photovoltaik (MWp)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
665,88MWp
Zielzustand
568MWp
Erläuterung der Entwicklung
Für die vorliegende Kennzahl stehen auf Grund des Ökostromberichts 2018 vorerst nur Daten für das Jahr 2017 zur Verfügung, die für das Jahr 2018 vorläufig fortgeschrieben werden.
Der Wachstumstrend bei der Photovoltaik hält auch 2017 an. Verglichen mit den letzten Jahren ist er in etwa gleichbleibend stark. Im Jahr 2017 waren 22.570 Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 665,88 MW bei der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) unter Vertrag. Dies sind 1.914 Anlagen mehr als 2016 und ein Anstieg der installierten Leistung um 97,86 MW. Eingespeist wurde mit 574,29 GWh knapp 15 % mehr Photovoltaik-Strom wie 2016 (+73,75 GWh). Bei den anerkannten Photovoltaikanlagen waren 87.297 Anlagen mit einer genehmigten installierten Leistung von 1.582,17 MW Ende 2017 registriert, was einem Zuwachs von 4.821 Anlagen bzw. 123,12 MW installierter Leistung entspricht.
Seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes 2012 (01.07.2012) ist für Photovoltaik-Anlagen bis 5 kWp kein Ökostromanlagen-Anerkennungsbescheid mehr erforderlich, damit in der Stromnachweisdatenbank Herkunftsnachweise für diese Anlagen generiert werden können. Dadurch werden aber auch immer weniger der kleinen Anlagen in der Bescheid-Statistik erfasst.
Ebenso werden die neu hinzugekommenen Photovoltaik-Anlagen ab 2012 auch erst ab einer Größe über 5 kW von der OeMAG mit Einspeisetarifen gefördert, d.h. auch in den OeMAG-Zahlen sind diese kleineren Anlagen nicht enthalten.
Im Jahr 2017 wurden wieder mehr Großanlagen geplant und anerkannt als in den Vorjahren, während in den Bereichen zwischen 6–200 kW installierter Leistung weniger neue Anerkennungen registriert wurden als im Vorjahr. Photovoltaik-Anlagen unter 5 kW sind in dieser Größenverteilungstabelle nicht berücksichtigt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
568
Quelle
Ökostrombericht 2018 (Daten 2017)
Berechnungsmethode
Zahlenerhebung entspricht Vertragsverhältnissen der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG)
Kennzahl: Erhöhung der installierten Leistung Windkraft durch Abbau der Wartelisten für Wind (MWp)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.290,51MWp
Zielzustand
2.347MWp
Erläuterung der Entwicklung
Für die vorliegende Kennzahl stehen auf Grund des Ökostromberichts 2018 vorerst nur Daten für das Jahr 2017 zur Verfügung, die für das Jahr 2018 vorläufig fortgeschrieben werden.
Im Jahr 2017 waren 396 Windparks mit einer installierten Leistung von 2.290,51 MW bei der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) unter Vertrag, dies ist eine Verringerung um 4 Windparks bzw. 56,1 MW weniger installierte Leistung. Demgegenüber stehen 458 anerkannte Windparks mit einer genehmigten installierten Leistung von 4.175,86 MW, was einem Zuwachs von 9 Windparks bzw. 103,06 MW installierte Leistung entspricht. Mit 5.745,94 GWh wurden 2017 über 16 % mehr Windenergie als im Vorjahr eingespeist (Zuwachs von 814 GWh). Die Windenergie macht somit inzwischen über die Hälfte (54,6 %) der von der OeMAG abgenommenen Ökostrommengen aus.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Definition „Anzahl“ Windpark bei den OeMAG-Anlagen nach Zählpunkten erfolgt (auch virtuelle Zählpunkte, hinter denen mehrere echte Zählpunkte liegen), über die die Netzeinspeisung stattfindet, während bei den Anerkannten Anlagen die Einteilung nach im Bescheid benannten Windpark bzw. Unternehmen erfolgt, d.h. auch mehrere Zählpunkte zugeordnet sein können.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
2.347
Quelle
Ökostrombericht 2018 (Daten 2017)
Berechnungsmethode
Zahlenerhebung entspricht Vertragsverhältnissen der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG)