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WIRKUNGSZIEL

Weniger Treibhausgase, mehr Erneuerbare Energie, Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie

2018
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das 2°/1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens ist nur durch ambitionierten Klimaschutz auf globaler Ebene zu erreichen. Österreichs Beitrag bedeutet eine 95 %-ige Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2050. Der damit verbundene Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2050 kann nur durch gesellschaftlichen Wandel erreicht werden. Die Eingliederung des Energiebereichs in das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ermöglicht neue Synergien. Wichtige Zuständigkeiten liegen im Bereich der Bundesländer.

In den Bereichen energetische Versorgungssicherheit und Energieeffizienz wurden die europäischen Ziele und Vorgaben überarbeitet. Durch das Klimaschutzabkommen von Paris wurden Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens notwendig. Diese wurden in der Europäischen Union durch das Maßnahmenbündel „Clean Energy Package“ umgesetzt.

Neben den sich verändernden Rahmenbedingungen auf internationaler und europäischer Ebene stellen auch die vielfältigen Einflussfaktoren auf den Ressourcenverbrauch eine große Herausforderung für die Zielerreichung dar. Energieverbrauch und Energieträgermix hängen entscheidend von klimatischen, demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab und sind damit nur bedingt und tendenziell beeinflussbar.

Im Bereich des Wirkungsziels 2 sind bei der Reduktion der Forcierung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und hocheffizienter Energiesysteme („Energiewende“) eindeutig Fortschritte durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Klimaschutzgesetz, dem Ökostromgesetz und die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutz- und Energiemaßnahmen nach den Förderprogrammen (insbesondere Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil und durch den Klima- und Energiefonds) sowie durch die Klimaschutzinitiative klimaaktiv erzielt worden. Die Treibhausgasemissionen hingegen wiesen auf Grund des Wirtschaftswachstums und der damit verbundenen höheren Industrie- und Verkehrsemissionen von 2015 bis 2017 einen leicht steigenden Trend auf. Hinsichtlich der Stärkung der Rolle der Frau im Klimaschutz konnten Fortschritte erzielt werden, aber auch im Bereich Bergbau und Energie wurden erste Schritte für Projekte unternommen.

Die effiziente Nutzung von Energie wird durch das am 11.8.2014 kundgemachte und in einigen Teilen bereits am 12.8.2014 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz angestrebt. Neben einer Energieeinsparverpflichtung für Energielieferanten und den Bund verpflichtet das Gesetz große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, gibt die Einrichtung einer Monitoringstelle zur Evaluierung der Zielerreichung vor und formuliert das Ziel der Republik Österreich, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass der auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe von 1.050 PJ (Energieeffizienzrichtwert) nicht überschreitet. Aufgrund der neuen Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union (2018/2002/EU) wurde bereits im Herbst 2018 mit den Evaluierungsarbeiten rund um das Energieeffizienzgesetz begonnen, um diese entsprechend innerstaatlich umzusetzen, damit hier einerseits den Vorgaben der Europäischen Union sowie den in der „#mission2030“ festgelegten Effizienzzielen bis 2030 entsprochen wird.

Zudem wurde am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energie gemäß Ökostromgesetz und der Fortführung der thermischen Sanierung gearbeitet. Die thermische Sanierung wird trotz ambitionierter Förderkriterien sehr gut angenommen, sodass allein im Jahr 2018 im Bereich der Betriebe und des privaten Wohnbaus ein Investitionsvolumen von rund 286 Millionen Euro (vorläufiges Ergebnis per 1.4.2019) ausgelöst werden konnte.

Die nationale Wärmestrategie soll dazu beitragen, die Ziele der „#mission2030“ im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen und eine zukunftsfähige Wärmeversorgung in Österreich sicherzustellen. So wird zum Beispiel eine Verdopplung der Sanierungsrate von derzeit unter 1 % auf durchschnittlich 2 % angestrebt. Fossile flüssige Energieträger sollen in den nächsten 20 bis 30 Jahren im Raumwärme- und Warmwasserbereich verdrängt werden. Im Neubau sollen ab 2020 keine fossilen Energieträger mehr zum Einsatz kommen. Im Gebäudesektor soll bis 2030 eine Treibhausgas-Emissionen-Reduktion im Ausmaß von rund 3 Mio. Tonnen CO2 erreicht werden. Die Ergebnisse der nationalen Wärmestrategie werden in die laufende Erarbeitung des finalen nationalen Energie- und Klimaplans einfließen. Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmestrategie in den Bereichen Energieeffizienz und thermische Sanierung werden auf Grund der Zuständigkeiten in enger Abstimmung mit den Bundesländern erarbeitet. Der Stakeholderprozess, der mit der Auftaktveranstaltung am 12.2.2019 gestartet worden ist, wird mit einer online-Konsultation und Fokusgruppen zu den Kernthemen der Wärmestrategie fortgesetzt, um unterschiedliche Perspektiven besser zu berücksichtigen.

Im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens und der Klima- und Energieziele der Europäischen Union bleibt die gezielte Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zentrales Element der österreichischen Energiepolitik. Neben der Senkung von CO2-Emissionen wird damit die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, zur Begrenzung von Energieimporten beigetragen und den weltweit führenden heimischen Green Tech-Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Mit der „Kleinen Ökostromnovelle“ ist ein erster Schritt in Richtung Optimierung des bestehenden Systems gelungen: Für Anlagenbetreiber, insbesondere im Bereich Wind, Wasserkraft und Photovoltaik, wurden bessere Rahmenbedingungen geschaffen, Ausgleichsenergiekosten gesenkt, Bürokratie abgebaut und die Effizienz erhöht. Die großen und erfolgreichen Anstrengungen der Verwaltung zur Erreichung des „Endenergieeffizienzzieles gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz“ sowie zum „Anteil Erneuerbarer Energieträger“ werden oftmals von gegenläufigen Entwicklungen konterkariert. Auf die Kennzahlen wirken in diesem Zusammenhang starke externe Einflüsse ein, wie z. B. Witterung, Wasserführung der Flüsse, inländische Energieproduktion, Entwicklung des Bevölkerungswachstums sowie das Bruttoinlandsprodukt, sodass häufig schwer beinflussbare Schwankungen die Folge sind.