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WIRKUNGSZIEL

Weniger Treibhausgase, mehr erneuerbare Energie, Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie

2019
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das 2°/1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens ist nur durch ambitionierten Klimaschutz auf globaler Ebene zu erreichen. Österreich bekennt sich zu den Pariser Klimazielen, den Klima- und Energiezielen der Europäischen Union und unterstützt das Ziel einer klimaneutralen Union bis 2050. Österreich selbst möchte bereits 2040 klimaneutral sein. Der damit verbundene Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2050 kann nur durch gesellschaftlichen Wandel erreicht werden. Wichtige Zuständigkeiten liegen im Bereich der Bundesländer.
In den Bereichen energetische Versorgungssicherheit und Energieeffizienz wurden die europäischen Ziele und Vorgaben überarbeitet. Durch das Klimaschutzabkommen von Paris wurden Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens betreffend erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz sowie Versorgungssicherheit notwendig. Diese wurden in der Europäischen Union durch das Maßnahmenbündel „Clean Energy Package“ umgesetzt und werden nunmehr von den Mitgliedstaaten implementiert.
Neben den sich verändernden Rahmenbedingungen auf internationaler und europäischer Ebene stellen auch die vielfältigen Einflussfaktoren auf den Ressourcenverbrauch eine große Herausforderung für die Zielerreichung dar. Energieverbrauch und Energieträgermix hängen entscheidend von klimatischen, demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab und sind damit nur bedingt und tendenziell beeinflussbar.
Im Bereich des Wirkungsziels 2 sind bei der Reduktion der Forcierung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und hocheffizienter Energiesysteme („Energiewende“) eindeutig Fortschritte durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Klimaschutzgesetz, dem Ökostromgesetz und die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutz- und Energiemaßnahmen nach den Förderprogrammen (insbesondere Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil und durch den Klima- und Energiefonds) sowie durch die Klimaschutzinitiative klimaaktiv erzielt worden. Die Treibhausgasemissionen lagen aufgrund des Wirtschaftswachstums und der damit verbundenen höheren Industrie- und Verkehrsemissionen in den Jahren 2017 und 2018 über dem Zielpfad gemäß Klimaschutzgesetz. Hinsichtlich der Stärkung der Rolle der Frau im Klimaschutz konnten weitere Fortschritte erzielt werden, auch in den Bereichen Bergbau und Energie wurden Projekte umgesetzt.
Die effiziente Nutzung von Energie wird durch das am 11.8.2014 kundgemachte und in einigen Teilen bereits am 12.8.2014 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz angestrebt. Neben einer Energieeinsparverpflichtung für Energielieferanten und den Bund verpflichtet das Gesetz große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, gibt die Einrichtung einer Monitoringstelle zur Evaluierung der Zielerreichung vor und formuliert das Ziel der Republik Österreich, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass der auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe von 1.050 PJ (Energieeffizienzrichtwert) nicht überschreitet. Aufgrund der Novelle der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union (2018/2002/EU) wurde bereits im Herbst 2018 mit den Evaluierungsarbeiten rund um das Energieeffizienzgesetz begonnen, und eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes ist in Vorbereitung.
Zudem wurden weiter Anreize zur thermischen Sanierung im Gebäudebereich und des Umstiegs auf erneuerbare Heizsysteme gesetzt. Die Förderung der thermischen Sanierung bzw. der Aktion „Raus aus dem Öl“ wurde trotz ambitionierter Förderkriterien gut angenommen, sodass allein im Jahr 2019 im Bereich der Betriebe und des privaten Wohnbaus ein Investitionsvolumen von rund 365,8 Millionen Euro ausgelöst werden konnte.
Im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens und der Klima- und Energieziele der Europäischen Union bleibt die gezielte Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zentrales Element der österreichischen Energiepolitik. Neben der Senkung von CO2-Emissionen wird damit die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet und den weltweit führenden heimischen Green Tech-Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Mit der „Kleinen Ökostromnovelle“ ist ein erster Schritt in Richtung Optimierung des bestehenden Systems gelungen: Für Anlagenbetreiber, insbesondere im Bereich Wind, Wasserkraft und Photovoltaik, wurden bessere Rahmenbedingungen geschaffen, Ausgleichsenergiekosten gesenkt, Bürokratie abgebaut und die Effizienz erhöht. Auf die Kennzahlen wirken in diesem Zusammenhang starke externe Einflüsse ein, wie beispielsweise Witterung, Wasserführung der Flüsse, inländische Energieproduktion, Energiebedarf der Nachbarstaaten, Entwicklung des Bevölkerungswachstums sowie Wirtschaftsleistung.