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KENNZAHL

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gemäß Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Entwicklung der Kennzahl seit 2014 zeigt einen steilen Aufwärtstrend. Aufgrund des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) wurde eine Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) eingerichtet. Diese ist verpflichtet, die Erfüllung des kumulativen Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Die NEEM erfasst und evaluiert Energieeffizienzmaßnahmen, die von Energielieferanten gesetzt werden, sowie die korrespondierenden Endenergieeinsparungen bei Verbrauchern. Für die Berechnung der Kennzahl werden die jährlichen Energieeinsparungen in PJ auf Basis der Maßnahmenmeldungen seit 2014 addiert.


Quelle

Auswertungen der Nationalen Monitoringstelle Energieeffizienz in Umsetzung des EEffG

Berechnungsmethode

Die Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) ist gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulativen Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu werden der NEEM von den Maßnahmensetzern umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen sowie die korrespondierenden und auf Basis des EEffG und der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung berechneten Endenergieeinsparungen gemeldet. Die NEEM evaluiert und fasst diese Meldungen zusammen. Für die Berechnung der Kennzahl werden die jährlichen Energieeinsparungen in PJ auf Basis der Maßnahmenmeldungen seit 2014 addiert.