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KENNZAHL

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Artikel 7 der europäischen Richtlinie zur Energieeffizienz (EED; 2012/27/EU) sieht die Einrichtung eines Energieeffizienzsystems vor, im Rahmen dessen Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von neuen jährlichen Energieeinsparungen in Höhe von 1,5 % des Energieabsatzes aller Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen an Endverbraucher gesetzt werden müssen. In Österreich wird Artikel 7 der EED im EEffG als Kombination aus einem Verpflichtungssystem für Energielieferanten und den strategischen Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand gesetzt werden, umgesetzt. Durch das im Jahr 2014 in Kraft getretene Bundes-Energieeffizienzgesetz wurde ab dem 1.1.2015 ein Verpflichtungssystem für Energielieferanten eingeführt. In § 4 Abs. 1 Z 3 EEffG legt die Republik Österreich fest, dass beginnend mit dem Jahr 2014 bis 2020 Endenergie in Höhe von kumuliert 310 PJ eingespart werden soll. Dieses Ziel soll durch Energieeffizienzmaßnahmen von Energielieferanten im Ausmaß von 159 PJ und durch strategische Maßnahmen der öffentlichen Stellen im Ausmaß von 151 PJ erreicht werden. Durch konsequente Umsetzung der Maßnahmen wurde 2019 das kumulierte Einsparziel in Höhe von 310 PJ nicht nur erreicht, sondern übererfüllt. Die Entwicklung über die Jahre 2014 bis 2019 zeigt einen stetigen Anstieg.


Quelle

Auswertungen der Nationalen Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) in Umsetzung des EEffG

Berechnungsmethode

Die Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) ist gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulativen Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu werden der NEEM von den Maßnahmensetzern umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen sowie die korrespondierenden und auf Basis des EEffG und der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung berechneten Endenergieeinsparungen gemeldet. Die NEEM evaluiert und fasst diese Meldungen zusammen. Für die Berechnung der Kennzahl werden die jährlichen Energieeinsparungen in PJ auf Basis der Maßnahmenmeldungen seit 2014 addiert.