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KENNZAHL

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gemäß Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das kumulative Endenergieeffizienzziel ist im Energieeffizienzgesetz normiert und durch Energielieferanten und Maßnahmen von Bund und Bundesländern zu erreichen. Maßnahmen sind an die bei der Austrian Energy Agency eingerichtete Monitoringstelle zu melden. Ein Datenauszug aus der Datenbank-Anwendung der Monitoringstelle zum Energieeffizienzgesetz vom 08.11.2018 (Bericht gemäß § 7 EEffG), kumulatives Endenergieeffizienzziel 2014 – 2017, zeigt für 2017 einen Istwert von 168,3. Für 2018 liegen noch keine Daten vor (Daten für 2018 liegen erst im Herbst 2019 vor), daher konnte der Istwert 2018 nicht angegeben werden. Die bisherige Entwicklung der Kennzahl zeigt, dass die Ziele übererfüllt werden und die bislang beobachteten Maßnahmensetzungen lassen darauf schließen, dass auch für 2019 von einer Zielerfüllung ausgegangen werden kann.


Quelle

Auswertungen der Nationalen Monitoringstelle Energieeffizienz in Umsetzung des EEffG

Berechnungsmethode

Die Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) ist gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulativen Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu werden der NEEM von den Maßnahmensetzern umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen sowie die korrespondierenden und auf Basis des EEffG und der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung berechneten Endenergieeinsparungen gemeldet. Die NEEM evaluiert und fasst diese Meldungen zusammen. Für die Berechnung der Kennzahl werden die jährlichen Energieeinsparungen in PJ auf Basis der Maßnahmenmeldungen seit 2014 addiert.